Wird in Dtl der Täter mehr als das Opfer geschützt?
Hallo,
Frage steht oben
.. Wie ich darauf komme: Vor kurzem war im Nachbardorf eine angemeldete Party. Es war eine sehr große, auf die trotzdem nur Leute kamen, die eingeladen waren. Eben aus meinem und dem Nachbardorf, wo's stattfand. Um MittenInDerNacht kam dann doch noch ein ungeladener Gast und dessen Freunde. Diese wurden geduldet, wurden aber schnell aggressiv und gingen auf die minderjährigen Gastgeberinnen los. Als sich andere einmischen wollten(und die Mädels schützen), drohten die Bösen(ich nenn sie mal so) mit der Polizei. Schließlich gingen doch ein paar dazwischen, die die Mädchen beschützten. Dafür bekamen die "Guten" wie auch die Täter Schläge.
Die Mitfeierer riefen die Polizei. Während auf die Gesetzeshüter gewartet wurde, randalierten die anderen weiter, gingen auch auf andere los. Aber die Guten wussten, wenn sie sich wehren würden, gäbe es nochmals mehr Stress. DIe Polizei kam und nach einigem "Gekäitschere" nahmen sie die Täter fest.
Mein Bruder ist auch zwischen die Täter und die Opfer gegangen, hat leider auch zugeschlagen und jetzt eine Klage im Haus. Wegen Körperverletzung. Auch die Mädchen, die angegriffen wurden(und wohl gekratzt haben), bekamen eine Klage. Aber was hätten sie sonst tun sollen? Warten, bis die Polizei kommt, sich in dieser Zeit halb tot schlagen zu lassen? Zusehen, wie den Freunden Schmerzen zukommen?
Außerdem kümmert sich bei Gerichtsverhandlungen ja auch irgendwie jeder um den Täter, dass er nicht erkannt wird und sonstwas. Beim Geschädigten achtet niemand auf sowas.
Also, sry für den langen Text, schönen Donnerstagabend, LG
3 Antworten
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p>Jepp! Man versucht die Täter zu "resozialisieren", nimmt dafür viel Geld in die Hand und bindet psychologisch ausgebildete Fachkräfte dafür und vergisst, dass die Opfer ebenfalls solche Hilfe nötig haben, im Gegensatz zu den Tätern aber völlig unverschuldet in ihre Rolle geraten sind. Nun gut, Opfer einer Straftat wird man halt nicht durch eine "schwere Kindheit" ....das muss man doch verstehen.....
Danke:) DH
und vergisst, dass die Opfer ebenfalls solche Hilfe nötig haben, im Gegensatz zu den Tätern aber völlig unverschuldet in ihre Rolle geraten sind.
Und ganz genau darum geht es in meinem Fall!
Deswegen auch von mir ein DH!
Wird in Dtl der Täter mehr als das Opfer geschützt?
?
Irgendwie passt deine Frage nicht zum Text.
Also kurz: Auf einer Party kommt es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Und alle die Gewalt angewendet haben bekamen eine Anzeige.
Was hat das jetzt mit Opfer- oder Täterschutz zu tun?
Zunächst vielleicht mal: Eine Anzeige ist noch lange keine Anklage. Eine Anklage ist noch lange keine Verurteilung. Nach deiner Schilderung sind wir gerade wenn dann ganz am Anfang (bei der Anzeige) und du fühlst dich schon ungerecht behandelt? Das macht überhaupt keinen Sinn. Anzeige heißt eigentlich nur, dass ein begründeter Verdacht besteht. Und der ist halt berechtigt, wenn sich Gruppen prügeln. Denn wer zuerst und mit wem und warum, ist für die Polizeibeamten nicht zu direkt klärbar.
Was hat das jetzt mit Opfer- oder Täterschutz zu tun?
Und was ist mit Notwehr??? Darf man sich nicht einmal wehren???
Klingt ein bisschen polemisch, von wegen Täter schützen und Opfer nicht. Wie kommst du darauf? Lediglich bei jugendlichen Angeklagten wird nicht öffentlich verhandelt.
Weil der Täter, um den kümmert sich ja irgendwie jeder in Dtl. Wie böse er ist. Sein Gesicht wird unkenntlich gemacht
?
In Deutschland wir beim Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten nicht zwischen vermeintlichen Tätern oder Opfern unterschieden. Das Recht gilt für alle Menschen. Nur gibt es immer wieder Leute, die die Rechte für Angeklagte oder Verurteile am liebsten abschaffen würden, weil sie Unrecht lieber haben als Recht und Demokratie.
bekommt psychologische Hilfe (hoffentlich richtig geschrieben) und so
Jeder Mensch bekommt psychologische Hilfe bis zu einem bestimmten Pensum. Je nach Diagnose. Für Gewaltopfer (insbesondere bei Kindern) gibt es außerdem verkürzte Wartezeiten, bei den stark überfüllten Therapieangeboten.
In Deutschland gibt es aber bei der Finanzierung von Gesundheitsleistungen keine Unterscheidung zwischen vermeintliche Tätern oder Opfern.
An deiner Stelle würde ich mir überlegen, wer solche seltsamen Theorien in den Raum stellt, und was er damit bezwecken will.
Persönlichkeitsrechten nicht zwischen vermeintlichen Tätern oder Opfern unterschieden. Das Recht gilt für alle Menschen.
Habe ich dann nicht das Persönlichkeitsrecht, dass ich ohne Angst auf die Straße gehen kann, dass ich in RUHE leben darf, ohne, dass meine Mutter und ich ständig abgefangen werden?
Auch dann, wenn die Schuld eines anderen bewiesen wurde, so wie es in meinem Fall es war? Warum dürfen dann solche Menschen einfach weiter machen wie sie wollen? Nur, weil sie, in meinem Fall, gestört sind? Müsste es nicht entweder so sein, dass man nach vollem Recht bestraft wird oder man eingewiesen wird??? Darf sich demzufolge nun jeder als "gestört" betiteln und nun machen was er will??? So kommt es mir in meinem Fall nämlich vor! Auch, wenn es jetzt nicht unbedingt direkt mit diesem Thema zu tun hat, geht es ja hier um die Gleichberechtigung...
Weil der Täter, um den kümmert sich ja irgendwie jeder in Dtl. Wie böse er ist. Sein Gesicht wird unkenntlich gemacht, bekommt psychologische Hilfe (hoffentlich richtig geschrieben) und so
Bei Opfer, das wird einfach so übergangen ... manche bekommen weder psych. Unerstützung noch sonstirgendwas. Nach der Tat wurden die Geschädigten meistens ganz alleine gelassen, keiner hat sich mehr um die geschehrt