Vergebung des Opfer für Täter?

4 Antworten

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Auf den Unterschied zwischen Offizialdelikt und Antragsdelikt wurde ja hingewiesen.

  • Die Strafprozessordnung bietet aber auch noch die Möglichkeit, bei einer Wiedergutmachung das Verfahren ohne eine Verurteilung abzuschließen, wenn die Schwere der Schuld des Angeklagten dem nicht entgegensteht.

So, im Oktober 2020 in Paderborn in einem bewegenden Fall und es machte insbesondere Schlagzeilen, weil die Haltung der Eltern des überfahrenen Kindes außergewöhnlich war:

Eine Frau hat aus Versehen ein Kind überfahren (es waren 2 Geschwister, die spielten - die Frau konzentriete sich auf eines der Kinder, welches sie gesehen hatte - das andere Kind hatte sie nicht gesehen) - angeklagt war sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge = Offizialdelikt

Die Eltern wollten aber aus religiösen Gründen (sie haben der Frau verziehen) und weil ein Prozeß das Geschehene nicht wieder gut machen könnte, keine Verurteilung der Frau - die Frau zahlte 3.000 € an die Eltern und das Verfahren wurde eingestellt.

Einfache KV ist ein Antragsdelikt. Wenn du keine Strafverfolgung möchtest, ist das der Polizei recht. Bei Raub kannst du auch auf einen Strafantrag verzichten, aber die Polizei muß trotzdem ermitteln und eine Anzeige fertigen.

Bei einem Offizialdelikt muss Polizei und Staatsanwaltschaft aktiv werden.

Bei Antragsdelikten obliegt es dem geschädigten

Das kommt drauf an, ob es ein Offizialdelikt ist. Dinge wie Raub usw. müssen zur Anzeige gebracht werden. Dazu ist die Polizei verpflichtet.

Ist es ein Antragsdelikt, sprich das Opfer hat die Entscheidung darüber, ob es zur Anzeige kommt oder nicht, dann kannst du drauf verzichten. Was dann natürlich evtl. für Folgeopfer nicht so knorke ist.