Mit 14 Anzeige bekommen und vor Gericht...

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo wutafuc,

also erst einmal ist nicht jede Falschaussage vor der Polizei strafbar.

Strafbar ist es aber, wenn Du bei der Polizei Jemanden wegen einer Straftat verdächtigst, obwohl Du weißt, dass derjenige es gar nicht war. Das ist eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:


§ 164 StGB -  Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ebenso ist es Strafbar, wenn Du bei der Polizei angibst dass Jemand eine Straftat begangen hat, obwohl Du weißt, dass das nicht stimmt. Das wäre eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:


§ 145d StGB - Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

  1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder

  2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.


Im Rahmen der Ermittlungen wirst Du und auch Deine Eltern eine Vorladung als "Beschuldigter in einem Strafverfahren" bekommen.

Dieser Vorladung musst weder Du noch Deine Eltern Folge leisten.

Die Vernehmung findet auch ohne das das "Opfer" dabei ist statt.

Die Polizei sendet nach Abschluss der Ermittlungen die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft die dann entscheidet ob:

  • sie das Verfahren gegen Dich einstellt
  • sie eine Hauptverhandlung ansetzt.

Die Hauptverhandlung sieht ungefähr so aus, wie Du sie aus den Gerichtssendungen kennst, nur dass bei Dir als Jugendlicher keine Zuschauer dabei sein dürfen.

Deine Eltern haben aber selbstverständlich das Recht der Verhandlung beizuwohnen.

Am Ende der Verhandlung spricht dann der Richter das Urteil.

Du als Jugendlicher kannst aber nicht zu der in den Gesetzen angedrohten Freiheitsstrafe und auch nicht zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Für Dich als Jugendlicher sieht der § 5 des Jugendgerichtsgesetzes lediglich eine erzieherische Maßnahme vor, die meist in Form von Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung verhängt wird.

Dieses Urteil wird auch nicht in Deinem Führungszeugnis stehen, so dass Du Dich später überall bewerben kannst ohne dass Du Angst haben musst, dass Dir die Tat die Zukunft verbaut hat.

Schöne Grüße
TheGrow

Wegen was wurde Anzeige erstattet?

Bei der ersten Straftat kommt es - wenn du dich ordentlich reuig zeigst - meist nur zu einer Verwarnung.

Das eine Strafe bei der ersten Tat zur "Bewährung" ausgesetzt wird, dass passiert nur bei wirklich schlimmen Taten.

wutafuc 
Fragesteller
 28.10.2014, 18:41

Versuchter sexueller missbrauch, belästigung und bedrohung laut der Polizei.

Menuett  28.10.2014, 19:03
@wutafuc

Autsch.

Da sieht es dann schon weniger freundlich aus. Das kommt sehr darauf an, was wie gelaufen ist und ist hier so nicht zu beurteilen.

Die meisten Urteile gehen von Vorstrafen aus, d.h., wenn du vorher noch nichts gemacht hast, kommst du einfach so davon oder mit einer Geldstrafe. Meistens kommen die Eltern mit, muss aber glaube ich nicht. Und wieso sollen sich Opfer und Täter nicht sehen dürfen? Wenn man schon etwas gemacht hat, kann man doch wohl den Mut aufbringen und dem anderen in die Augen schauen. "Täter" wird einen wohl kaum vor dem Saal zusammenschlagen oder so... In einem anderen Raum wirst du dich auch nicht aufhalten können, ihr kommt beide von den Saal, der "Täter" sitzt an der Seite bei seinem Anwalt etc. und die Zeugen werden in seiner Anwesenheit verhört.

Mit 14 bist du strafmündig. eine Falschaussage bei der Polizei, die dann auch noch jemanden unrechtmäßig beschuldigt, kann ganz schön ins Auge gehen.

Da wirst du schon mit einer Serie Sozialstunden rechnen können. Deine Eltern können darauf bestehen, bei den Anhörungen und auch dem Verfahren anwesend zu sein