Vorladung. Was tun?
Opfer gibt an vom Täter geschlagen worden zu sein. Opfer zieht diese Angaben Tage später wieder zurück mit der Begründung falsche Angaben gemacht zu haben. Täter und Opfer werden vorgeladen , beide als Beschuldigte. Täter wegen einfachen vorsätzlichen Körperverletzung, Opfer wegen Verdacht auf falsche Anschuldigung. Eine Anzeige oder ein Strafantrag wurde weder vom Opfer, noch von der Polizei erstattet. Was geschieht als nächstes ?
3 Antworten

Wenn es wirklich falsche Angaben waren und das Opfer nicht irgendwie eingeschüchtert wurden ist dann kann es zu einer Geldstrafe kommen bzw. muss er die Gerichtskosten tragen (falls es soweit kommen sollte). Wenn es jetzt nur bei einer Polizeiaussage bleibt dann sollte nichts weiter geschehen. Zumal die Polizei ja keine Anzeige gestellt hat wegen falscher Aussage. Es wird aber nichts allzu schlimmes passieren. Sollte es der Fall sein, dass das Opfer eingeschüchtert wurde, passiert ihm von der Polizei erst recht nichts. Die merken schon ib er lügt und ob was anderes hintersteckt. Dem Täter dagegen kann weit aus mehr passieren. Erstmal Körperverletzung und dazu noch Erpressung oder Drohung an das Opfer.

Beziehungsweise hat das Opfer es schon schriftlich gemacht und wird jetzt deshalb auch verdächtigt aufgrund falscher Anschuldigung. Ich weiss nicht wie ich ihr helfen soll, da sie nicht mehr weißt wie sie dies grade biegen soll. Der Brief indem sie die Anschuldigungen zurückzieht schrieb sie aus Panik vor eventuellen Folgen, die ihrem Mann, sprich Täter, drohen.

Das wird von Amtswegen verfolgt und bedarf keines Strafantrages. Wir, die Gesellschaft, wollen uns auf diese Weise vor dem Missbrauch unserer Justiz schützen!

So wie ich die Sache sehe, wird bei Körperverletzung, die Sache an die Statsanwaltschaft weitergeleitet und die ermittelt nun, was bedeutet, dass Du zu einer Anhörung vorgeleden bist. Die Staatsanwaltschaft verfolgt den Tatbestand einer Körperverletzung von Amts wegen. Sie kann nach der Anhörung befinden, dass kein Verfahren eröffnet wird.........

Also ist davon auszugehen, dass der Vorfall bereits bei der Staatsanwaltschaft vorliegt? Weil seitens Opfer keine Anzeigen oder Anträge erstattet wurden.

P.S. Vorsätzliche einfache Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt.

m.E. liegt der Vorfall schon bei der Statsanwaltschaft. Die Frage ist auch - Wer hat Dich vorgeladen? Das Amtsgericht? Die Polizei?

Die Polizei.

Dann ist es auch noch nicht bei der Staatsanwaltschaft und kann ev. so geregelt werden.
Geh´ hin und weißt mehr.
Alles Gute

Vielen Dank für die Antworten.
Auch alles Gute.
Das Opfer möchte die Angaben zurückziehen vor Sorge über Konsequenzen, da die beiden sich wieder versöhnt haben.