Internetbetrug, möglichkeiten als Privatperson?
Tag zusammen, Ich bin gerade Opfer von Betrug im Internet geworden, ein Verkäufer auf eBay Kleinanzeigen hat keine Ware versendet, Täter ist bekannt hat aber keinen bekannten Wohnsitz, es läuft ein ganzer Berg an Verfahren gegen diese Person Was kann ich machen, die Polizei kann nichts machen, nichtmal das Konto sperren lassen
Kann ich den bei der Bank melden, kann ich andere Schritte einleiten?
7 Antworten
Da wirst du das Geld abschreiben müssen. Die Polizei wird da nichts unternehmen, so du Anzeige erstattest. Die werden deine Anzeige vielleicht aufnehmen und das wars dann auch. Auch die Bank kann dir da nicht helfen, wie auch ?
Wenn man solche Geschäfte abwickelt dann nur unter der Voraussetzung , dass der Verkäufer nur dann das Geld bekommt, wenn er geliefert hat. Alles andere ist riskant, wie du nun selber erfahren musst.
Ich weiss nicht, warum Immer noch soviele Leute auf diese Art Betrüger hereinfallen. Zahlen, bevor sie die Ware überhaupt erhalten haben.
Da bietet einer im Internet Ware zu sehr günstigen Preisen an, er die Ware aber nicht besitzt. Die Leute zahlen im voraus. Der Betrüger kassiert das Geld, verschickt aber keine Ware. So läuft das ab.
"Kann ich den bei der Bank melden"
Nö.
Du kannst gar nichts machen außer das Geld als Lehrgeld zu verbuchen und das nächste Mal darauf zu hören wenn da groß und breit steht "Ebay-Kleinanzeigen = Selbstabholung"
Du kannst gar nichts machen, außer Anzeige erstatten. Und dein Geld zivilrechtlich zurückklagen. Und für die Zukunft lernen, dass man nicht Geld an Unbekannte überweist.
Dir aber ist sie aber nicht bekannt, oder? Wenn sie dir bekannt ist, dann geh hin und hol dir dein Geld.
Du kannst nichts machen. Es ist inzwischen hinreichend bekannt, dass bei EbayKleinanzeigen nur gilt Geld gegen Ware. Da wird kein Geld überwiesen etc.
Anzeige wegen Kleinbetrug erstatten (mit wenig Hoffnung auf eine befriedigende Lösung) und in Zukunft Ware, die über ebay Kleinanzeigen gekauft wurde, nur via PayPal zahlen oder selbst abholen gehen.
Trifft im Übrigen auch auf die ebay-Plattform zu. Wer hier blauäugig grössere Summen einfach per Überweisung bezahlt, ist am Ende selber schuld.
Der Begriff "Kleinbetrug" kommt im Paragrafen nicht vor.
der Polizeibeamte, der die Anzeige aufnimmt, weiss, was gemeint ist ...
die Person ist ja nicht unbekannt