Nach Trennung eine Firma gegründet, hat sie Anspruch darauf?

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Termin für den Zugewinnausgleich ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.

Also stellt sich die Frage, warum hast Du, wenn Du dich in 2007 getrennt hast, nicht den Antrag auf Scheidung gestellt.

Sticktag für den Zugewinnausgleich ist der Tag an dem Dir der Scheidungsantrag zugestellt wurde.

also, wenn seit 2007 der Wert Deines Unternehmens dazu gewonnen hat, fällt das in den Zugewinnausgleich. Es ist ja der Zugewinn in der Ehe und nicht der Zugewinn in der Zeit des Zusammenlebens gemeint.

Sie dürfte eigentlich keine Ansprüche haben, da ihr zur Firmengründung ja schon getrennt wart. Damit sie Ansprüche hätte, hätte sie die Firma schon selber aufbauen, oder ihre eigene Karriere für dich zurückstellen müssen.

Aber du solltest um sicher zu sein unbedingt einen Anwalt aufsuchen.

Entschuldige, ist aber nicht richtig. Stichtag ist der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages.

Trennung könnte ja auf Zeit sein. Nur was amtlich messbar ist, das zählt.

Da es noch keine Antwort gibt antworte ich mal. Ich kann dir leider nur sagen, wie es in Österreich wäre: UNTERNEHMEN ZÄHLEN NICHT ZUM AUFTEILUNGSVERMÖGEN nur eheliches Gebrauchsvermögen(Möbel, Küchengeräte, Ehewohnung,...) und eheliche Ersparnisse (also auch nicht Geld das schon vor der Ehe vorhanden war) werden aufgeteilt. Ich hoffe für dich, dass es in Deutschland ähnlich ist, in der Regel sollten da aber keine solch gravierenden Unterschiede sein. Ig