Nach Trennung eine Firma gegründet, hat sie Anspruch darauf?
Ich habe im Jahre 2007 im September eine Firma gegründet. Im Juni 2007 habe ich mich von meiner Frau getrennt, das bestätigt sie auch über einen RA. Mittlerweile hat sie im Jahr 2013 den Scheidungsantrag gestellt und möchte nun an meiner Firma und der dazugehörtigen Immobilie samt Fahrzeugen am Zugewinn beteiligt werden. Die Frau ist seit 20Jahren nur Hausfrau und wollte nie arbeiten. Unsere Ehe war mehr eine Zweckgemeinschaft für sie, da sie nur einen Versorger gesucht hat. Ich habe in all den Jahren Rücksicht auf meine Kinder genommen, die ja noch klein waren und an beiden Elternteilen hingen. Seit Januar 2013 hat keiner meiner beiden Kinder je was von der Mutter gehört, die mittlerweilen auch das Sorgerecht (noch 2013) für die jüngere Tochter abgegeben hat. Arbeiten kann sie laut ihres Gynäkologen auch nicht, da schwere Arbeiten nicht mehr in Frage kommen! Ich habe aber in Erfahrung gebracht, das sie mit ihrem Lebensgefährten tägl. im Wald Holz macht! Jetzt ist meine Firma in Gefahr, da sie sich an der Firmenimmobilie, den Fahrzeugen und den Umsatz beteiligt sehen möchte, wobei die Fa. nach der Trennung entstanden ist. Mittlerweilen hat sie auch die Teilungsversteigerung für das ehem. gemeinsame Haus anberaumt! Hat vielleicht irgendjemand einen rechtl. Hinweis, das die Frau sich nicht an meiner Firma bereichern kann? bin für jeden Tip dankbar!
3 Antworten
Termin für den Zugewinnausgleich ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.
Also stellt sich die Frage, warum hast Du, wenn Du dich in 2007 getrennt hast, nicht den Antrag auf Scheidung gestellt.
Sticktag für den Zugewinnausgleich ist der Tag an dem Dir der Scheidungsantrag zugestellt wurde.
also, wenn seit 2007 der Wert Deines Unternehmens dazu gewonnen hat, fällt das in den Zugewinnausgleich. Es ist ja der Zugewinn in der Ehe und nicht der Zugewinn in der Zeit des Zusammenlebens gemeint.
Sie dürfte eigentlich keine Ansprüche haben, da ihr zur Firmengründung ja schon getrennt wart. Damit sie Ansprüche hätte, hätte sie die Firma schon selber aufbauen, oder ihre eigene Karriere für dich zurückstellen müssen.
Aber du solltest um sicher zu sein unbedingt einen Anwalt aufsuchen.
Entschuldige, ist aber nicht richtig. Stichtag ist der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages.
Trennung könnte ja auf Zeit sein. Nur was amtlich messbar ist, das zählt.
Da es noch keine Antwort gibt antworte ich mal. Ich kann dir leider nur sagen, wie es in Österreich wäre: UNTERNEHMEN ZÄHLEN NICHT ZUM AUFTEILUNGSVERMÖGEN nur eheliches Gebrauchsvermögen(Möbel, Küchengeräte, Ehewohnung,...) und eheliche Ersparnisse (also auch nicht Geld das schon vor der Ehe vorhanden war) werden aufgeteilt. Ich hoffe für dich, dass es in Deutschland ähnlich ist, in der Regel sollten da aber keine solch gravierenden Unterschiede sein. Ig