wie kann ich mein geerbtes im Falle einer Scheidung von meiner zukünftigen Frau schützen ohne ihr was abtreten zu müssen?

9 Antworten

Deine Frau wird keinen Anteil an Nachlass deiner Eltern haben, denn so etwas gibt es im deutschen Recht nicht.  Trotz der Ehe bleibt das Privateigentum jedes Ehegatten sein eigenes Eigentum. Es ist also nicht so, dass durch die Ehe alles gemeinsames Eigentum würde.

Das einzige, worauf sie im falle einer Scheidung Anspruch haben könnte, wäre eine hälftige Beteiligung am Wertzuwachs der Erbschaft zwischen Erball und Scheidung. Wenn Du und Dein Bruder also ein haus erbt, das z.B. 200.000,- Euro wert ist, und der Wert des Hauses aus irgendeinem Grund (der Grund it egal) bis zur Scheidung auf 260.000,- Euro steigt, so hast Du nach der Erbschaft einen Vermögenszuwachs von 30.000,- Euro bekommen. Davon wird die Hälfte, also 15.000,- Euro, ausgeglichen (natürlich wird Vermögenszuwachs bei Deiner Frau umgekehrt ebenso ausgeglichen). Wenn Du auch diesen Ausgleich verhindern willst, so geht dies nur, wenn Ihr Gütertrennung vereinbart. 

Wie kann ich sicherstellen dass im Falle einer Scheidung nach Lebzeiten
meiner Eltern meine Frau keine Anspruch auf den Nachlass meiner Eltern
hat?

In dem ihr den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wählt. Also garnichts weiter regelt :-)

An dem Nachlass ihrer Schwiegereltern hätte dein Frau keinerlei Teilhabe :-O

Entgegen manch rechtsirriger Meinung bleiben die Vermögen der Eheleute weiterhin getrennt voneinander; was jemand vor der (standesamtlichen) Eheschliessung besaß oder (auch während der Ehe) durch Erbe erwirbt, zählt zu seinem Anfangsvermögen und wird bei seiner Zugewinnberechnung (fast) nicht berücksichtigt.

Lediglich die Wertsteigerung deines Erbes (Differenz Wertstellung bei Anfall der Erbschaft zum dem bei Stichtag Ehescheidungsantrag) erhöht dein Endvermögen zu deinem Anfangsvermögen, meint deinen Zugewinn und ergäbe damit u. U. eine Ausgleichungspflicht.

Die bestünde aber nur zu der Hälfte der Differenz eurer beider ehelichen Zugewinne, hinge also wesentlich auch von dem Zugewinn deiner Gattin ab.

Im Übrigen bliebe es dir unbenommen, deine Gattin durch eigenes Testament auf den Pflichtteil in Geld zu setzen. damit würde sie nicht deine erbten Immobilienanteile bekommen, die deinen Bruder als Miteigentümer in Schwierigkeiten bringen.

G imager761

Das regelt man über eine Gütertrennung (Notarvertrag) vor der Ehschließung oder  bei der Eheschließung über die gemeinsame Verzichtsserklärung auf Zugewinnausgelich gegenüber dem Standesbeamten.

Ersteres könnte nachteilig sein, wenn man später selber einmal dem Ehepartner und den Kindernn  etwas hinterläßt, da in solchem Falle das Ehegattenvoraberbe entfällt und der Ehegatte mit den Kindern zu gleichen Teilen erben würde.

Alles was Sie mit in die Ehe einbringen oder während der Ehe alleine erben, bleibt im Übrigen stets Ihr alleiniges Eigentum.

Manch "guter" Steuerberater hat da den richtigen Tip für Sie parat!

Dann brauche ich im Grunde genommen nichts machen (lassen) oder ist es zwingend erforderlich ein Testament von meinen Eltern notariell erstellen zu lassen wo explizit mein Bruder und ich drin stehen ?

@Giogio82

Sofern Sie die einzigen leiblichen Abkömmlinge Ihrer Eltern sind, reicht die gesetzliche Erbfolge zur Sicherung Ihrer Ansprüche.

Ein Erbe, egal ob aus einer Erbfolge oder einem willkürlichen Erbe, unterliegt NICHT dem Zugewinnausgleich einer Ehe im Falle einer Scheidung.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Januar 1991, Az: IV ZR 299/89).