wie kann ich mein geerbtes im Falle einer Scheidung von meiner zukünftigen Frau schützen ohne ihr was abtreten zu müssen?
Ich habe ein aktuelles Anliegen. Mein Eltern besitzen mehrere Immobilen welche irgendwann von mir und meinem Bruder geerbt werden. Das Verhältnis ist mit beiden ist gut. Wir haben auch bereits darüber gesprochen das wir beide die Erben von allem sein werden. Ich werde in Kürze heiraten und mich bedrückt eine Sache. Ich liebe meine Frau aber eine Garantie für irgendwas gibt's im Leben nicht. Nach Lebzeiten meiner Eltern werde ich mit meinem Bruder je zu 1/2 den Nachlass erben. Wie kann ich sicherstellen dass im Falle einer Scheidung nach Lebzeiten meiner Eltern meine Frau keine Anspruch auf den Nachlass meiner Eltern hat? Ich muss ehrlich sagen dass es mir schwer fällt irgendwas mit einem Ehevertrag/Gütertrennung vor der Hochzeit zu regeln. Das gibt im Vorfeld schon einen bitteren Beigeschmack...Da ohne Ihr Einverständnis ein Ehevertrag nicht zustande kommen würde, würde ich eher ein Testament meiner Eltern bevorzugen damit Sie nicht den Verdacht schöpft. Bitte versteht mich nicht falsch. Ich hoffe dass unsere Ehe nur durch den Tod endet. Sollte ich mich irgendwann Scheiden lassen wollen werde ich nach dem Gesetz für alles aufkommen ABER ungern mit dem Nachlass meiner Eltern. Bitte dringend melden. Ich freue mich auf eure Antworten. Danke
9 Antworten
Auch wenn es im Testament vorgegeben ist, daß Du und Dein Bruder die Erben seit, hat dann Deine Frau Anspruch auf einen Erbteil. Also auch der bittere Beigeschmack, wäre eine Gütertrennung im Fall einer Scheidung sinnvoll.
Bei Gütertrennung geht die Ex leer aus.
Deine Frau wird keinen Anteil an Nachlass deiner Eltern haben, denn so etwas gibt es im deutschen Recht nicht. Trotz der Ehe bleibt das Privateigentum jedes Ehegatten sein eigenes Eigentum. Es ist also nicht so, dass durch die Ehe alles gemeinsames Eigentum würde.
Das einzige, worauf sie im falle einer Scheidung Anspruch haben könnte, wäre eine hälftige Beteiligung am Wertzuwachs der Erbschaft zwischen Erball und Scheidung. Wenn Du und Dein Bruder also ein haus erbt, das z.B. 200.000,- Euro wert ist, und der Wert des Hauses aus irgendeinem Grund (der Grund it egal) bis zur Scheidung auf 260.000,- Euro steigt, so hast Du nach der Erbschaft einen Vermögenszuwachs von 30.000,- Euro bekommen. Davon wird die Hälfte, also 15.000,- Euro, ausgeglichen (natürlich wird Vermögenszuwachs bei Deiner Frau umgekehrt ebenso ausgeglichen). Wenn Du auch diesen Ausgleich verhindern willst, so geht dies nur, wenn Ihr Gütertrennung vereinbart.
Wie kann ich sicherstellen dass im Falle einer Scheidung nach Lebzeiten
meiner Eltern meine Frau keine Anspruch auf den Nachlass meiner Eltern
hat?
In dem ihr den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wählt. Also garnichts weiter regelt :-)
An dem Nachlass ihrer Schwiegereltern hätte dein Frau keinerlei Teilhabe :-O
Entgegen manch rechtsirriger Meinung bleiben die Vermögen der Eheleute weiterhin getrennt voneinander; was jemand vor der (standesamtlichen) Eheschliessung besaß oder (auch während der Ehe) durch Erbe erwirbt, zählt zu seinem Anfangsvermögen und wird bei seiner Zugewinnberechnung (fast) nicht berücksichtigt.
Lediglich die Wertsteigerung deines Erbes (Differenz Wertstellung bei Anfall der Erbschaft zum dem bei Stichtag Ehescheidungsantrag) erhöht dein Endvermögen zu deinem Anfangsvermögen, meint deinen Zugewinn und ergäbe damit u. U. eine Ausgleichungspflicht.
Die bestünde aber nur zu der Hälfte der Differenz eurer beider ehelichen Zugewinne, hinge also wesentlich auch von dem Zugewinn deiner Gattin ab.
Im Übrigen bliebe es dir unbenommen, deine Gattin durch eigenes Testament auf den Pflichtteil in Geld zu setzen. damit würde sie nicht deine erbten Immobilienanteile bekommen, die deinen Bruder als Miteigentümer in Schwierigkeiten bringen.
G imager761
Das regelt man über eine Gütertrennung (Notarvertrag) vor der Ehschließung oder bei der Eheschließung über die gemeinsame Verzichtsserklärung auf Zugewinnausgelich gegenüber dem Standesbeamten.
Ersteres könnte nachteilig sein, wenn man später selber einmal dem Ehepartner und den Kindernn etwas hinterläßt, da in solchem Falle das Ehegattenvoraberbe entfällt und der Ehegatte mit den Kindern zu gleichen Teilen erben würde.
Alles was Sie mit in die Ehe einbringen oder während der Ehe alleine erben, bleibt im Übrigen stets Ihr alleiniges Eigentum.
Manch "guter" Steuerberater hat da den richtigen Tip für Sie parat!
Dann brauche ich im Grunde genommen nichts machen (lassen) oder ist es zwingend erforderlich ein Testament von meinen Eltern notariell erstellen zu lassen wo explizit mein Bruder und ich drin stehen ?
Sofern Sie die einzigen leiblichen Abkömmlinge Ihrer Eltern sind, reicht die gesetzliche Erbfolge zur Sicherung Ihrer Ansprüche.
Ein Erbe, egal ob aus einer Erbfolge oder einem willkürlichen Erbe, unterliegt NICHT dem Zugewinnausgleich einer Ehe im Falle einer Scheidung.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Januar 1991, Az: IV ZR 299/89).
Das ist effektiv FALSCH!
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/erbschaften-und-schenkungen-im-zugewinnausgleich/11/