Wird ein Versäumnisurteil automatisch oder nur auf Antrag des Klägers hin zugestellt?
Liebe Community,
ich hatte letzte Woche einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Leider ist mein ehemaliger Arbeitgeber, der mir noch Geld schuldet, nicht erschienen.
Der Richter fragte mich, ob nun ein Versäumnisurteil an den Beklagten gehen soll. Ich stimmte zu.
Im nachhinein habe ich im Internet gelesen, dass ich eine vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteils erst beantragen muss, um einen Gerichtsvollzieher beauftragen zu können.
Meine Frage ist nun: ist nach dem Gütetermin aber bereits das Versäumnisurteil meinem ehemaligen Arbeitgeber zugestellt worden oder muss ich die Zustellung auch erst beantragen?
LG
Novatova
1 Antwort
Hallo,
nein, wenn du vollstrecken willst, beantragst du beim Arbeitsgericht die Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Versäumnisurteiles.
Sobald du diese in den Händen hast,must du sie dem für den Sitz deines AG zuständigen GVZ übersenden.
Neben deinem AG kannst du übrigens auch dessen Kunden (sogenannte Drittschuldner) in den Auftrag für den GVZ eintragen, sofern diese ständig Waren oder Dienstleistungen von ihm beziehen und dafür zahlen müssen.
Danke für deine Antwort.
Das bedeutet also, dass mein ehemaliger Arbeitgeber erst von dem Versäumnisurteil erfährt, wenn ich einen Gerichtsvollzieher beauftrage?
Danke, dann kann ich ja noch abwarten, ob der ehemalige AG nicht auch noch den restlichen Teil der geforderten Summe zahlt. Einen Teil hat er mir nämlich einen Tag vor dem Gütetermin überwiesen.
nein, das Versäumnisurteil wird natürlich auch der nicht erschienenen Partei zugestellt, da sie theoretisch dagegen ja noch ein rechtsmittel einlegen könnte.