Wird ein Minijob auf 450 Euro Basis angerechnet, wenn man Berufsausbildungsbeihilfe bekommt?

4 Antworten

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Du bist verpflichtet es zu melden und nachzuweisen, eine geringfügige Beschäftigung von bis zu 450 € Brutto pro Monat hat keinen Einfluss auf dein BAB - auf Kindergeld auch nicht !

isomatte  09.05.2018, 04:47

Danke dir für deinen Stern !

Du musst laut Gesetz jeden Job, auch einen 450€ Job, offiziell bekannt geben! Es kann nur gut sein, dass dir das Arbeitsamt die 450€ im monat mehr von der Azubi Beihilfe abzieht!

Du kannst es "versuchen" bzw. es nicht angeben. Möglich, das es nicht rauskommt. Ich will nicht wissen wieviele das schon verschwiegen haben. Wenn es doch rauskommt, hast du ein Problem. Dann wirst du alles nachzahlen müssen und machst dich Strafbar.

Stand 2017 wurde es noch angerechnet und man hatte einen Freibetrag von ca. 255,00€ für sich.

Ob sich was geändert hat für 2018 weiß ich nicht.

isomatte  30.04.2018, 07:21

Das war der Stand vor 01.08.2016 und da waren 400 € Brutto aus einem Nebenjob unschädlich für die Höhe des BAB - oder auch Bafög !

Ab dem 01.08.2016 hat sich das monatliche Brutto bei einem Minijob auf 450 € erhöht, davon gehen dann die Werbungskostenpauschale und die SV - Pauschale ab, damit liegt man dann unter dem neuen Freibetrag von monatlich 290 € und somit ist ein 450 € Job unschädlich.

Bei BAB wird eigenes Einkommen angerechnet. Dazu gehört dann auch der Minijob

isomatte  30.04.2018, 15:58

Ein 450 € Minijob hat aber keinen Einfluss auf die Höhe des BAB, auch wenn es als Einkommen gilt !