Geringfügige Beschäftigung Mini Job auf 450 € Basis + Berufsausbildungsbeihilfe wie geregelt?
Hallo,
Ich befinde mich momentan in der Ausbildung und beziehe Berufsausbildungsbeihilfe, nebenbei arbeite ich noch auf 450 € Basis.
Gibt es da einen Freibetrag, den man im Nebenjob nur verdienen darf? Weil ich letztens mit einer Mitarbeiterin von BAB gesprochen habe, und sie meinte, dass ich wenn ich mehr, als 270 € verdiene im Nebenjob mir das abgezogen wird.
ich frage mich wie das gehen soll, weil ich es eigentlich so verstanden habe, dass bei geringfügiger Beschäftigung auf 450€ Basis nichts abgezogen wird , wenn man zusätzlich BAB bekommt
1 Antwort
Ein monatliches Nebeneinkommen von bis zu 450 Euro Brutto hat keine Auswirkung auf die Höhe des BAB - oder Bafög.
Man kann auch bis zu 5400 Euro im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten verdienen, dass trifft zumindest auf das Bafög - zu.