Kann ich einen Minijob auf 450 Euro Basis machen, trotz Sozialhilfe mit 15 Jahren?

2 Antworten

Ab 15 bekommst du kein Sozialgeld mehr,da du ab 15 Jahren als arbeitsfähige Person eingestuft wirst !

Du bekommst dann ALG - 2 wie deine Eltern und dir stehen auch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu.

Die ersten 100 € deines Bruttoeinkommens ist der Grundfreibetrag,alles was über diesen 100 € - 1000 € Brutto liegt stehen dir noch mal 20 % Freibetrag zu und von 1000 € - 1200 € Brutto sind es noch mal 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch von deinem Nettoeinkommen ( was du dann auf dein Konto bekommst ) abgezogen und ergeben dann dein anrechenbares Einkommen,was dann auf deinen Bedarf angerechnet und von deinen Leistungen abgezogen wird,welche deine Eltern für dich bekommen.

Du musst diese Kürzung dann mit deinem Einkommen wieder ausgleichen,also deinen Eltern geben.

Bei 450 € Brutto wie Netto könntest du also deine 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 350 € ( 20 % Freibetrag ) 70 € = 170 € als Freibetrag behalten,die restlichen 240 € musst du dann deinen Eltern geben,weil diese dein anrechenbares Einkommen ergeben und von deinen Leistungen abgezogen werden.

Gehst du weiterhin zur Schule,dann kannst du pro Jahr in den Ferien in einem reinen Ferienjob noch mal in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen,muss aber danach wieder zur Schule gehen und du darfst nicht bei dem Arbeitgeber ( AG ) arbeiten,bei dem du angenommen schon nach der Schule arbeiten gehst.

Aber wenn man mit 15 noch zur Schule geht (was ich ja tue) bin ich nicht erwerbsfähig, da man um erwerbsfähig zu sein in der Lage sein muss mindestens 3 Stunden pro Tag zu arbeiten. Wenn man jedoch mit 15 noch zur Schule geht, kann man nur bis zu 2 Stunden pro Tag arbeiten, dann ist man doch nicht erwerbsfähig? 

Ausserdem wohne ich nicht bei meinen Eltern, mein Vater ist im Juni gestorben und bei meiner Mutter kann ich nicht wohnen, ich wohne also Bei "Fremden" Personen die kein Arbeitslosengeld bekommwn

@Acacia2000

Das ist schon so korrekt wie ich es dir geschrieben habe !

Du darfst hier das SGB - ll ( also ALG - 2 oder auch Hartz - 4 ) nicht mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz verwechseln,da musst du dich an die gesetzlichen Bestimmungen halten.

Also sowohl die täglichen Stunden als auch die Zeiten einhalten,in denen du arbeiten könntest.

Das hat auch eher etwas mit deinen Freibeträgen zu tun,die dir dann ab 15 Jahren als arbeitsfähige Person im SGB - ll zustehen würden.

Denn unter 15 Jahren stünde dir nur Sozialgeld zu und da dürftest du von deinem Erwerbseinkommen max. deine 100 € Grundfreibetrag ohne Anrechnung auf deine Leistungen behalten.

Wie das nun bei dir geregelt wird kann ich dir nicht sagen,denn dazu müsste bekannt sein von wo deine Pflegeeltern unterstützt werden.

Wenn sie aber vorher Sozialgeld für dich bekommen haben,dann müsste es jetzt ALG - 2 sein,evtl.werden sie ja auch durch das Jugendamt noch unterstützt und wie die dein Einkommen dann auf gezahlte Leistungen anrechnen kann ich dir nicht sagen.

Das musst du dem Sozialamt auf jeden fall melden.
Du bekommst dann natürlich nicht das Soz-Geld UND die 450 Euro.
Das werden sie mit Dir anschauen.

Wichtig ist nur, das du es ihnen sagst. Ansonsten ist das Sozialbetrug, was Probleme geben wird. Spätestens dann, wen Geld auf dem Konto einbezahlt wird, was nicht vom Sozialdienst überwiesen wurde.

Die würden das merken :)