Wer kennt sich mit BAB aus (Geld vom Jobcenter)?

3 Antworten

Da bekommst du mit Sicherheit noch BAB - im Internet gibt es kostenlos einen BAB - Rechner,da kannst du alle benötigten Angaben eingeben und siehst wie hoch dein Anspruch ist !

Du könntest dann ggf.noch zusätzlich beim dann zuständigen Jobcenter einen Antag auf ALG - 2 stellen,dann würdest du evtl.noch eine Aufstockung bekommen.

Dein Kindergeld von 192 € ( ab 2017 ) und dein evtl.BAB - wird dann voll angerechnet,deine Netto Vergütung nur zum Teil,weil dir das Jobcenter aus deinem Brutto Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet und diese dann theoretisch von deinem Netto anzieht,somit verringert sich dann dein anrechenbares Erwerbseinkommen.

Wenn du dich noch nicht ans Jobcenter gewand hast,dann mach das und kläre das in einem persönlichen Gespräch.

Such dir im Internet mal ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und dazu den Namen der Stadt in die du ziehen musst.

Dann solltest du etwas über die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) finden,die dir im SGB - ll zustehen bzw.anerkannt würden.

Denn es bringt dir nichts wenn dann nur angenommen 350 € für eine Person übernommen werden und du 450 € zahlen musst,denn das Jobcenter würde ja nur diese 350 € berücksichtigen und darauf würdest du dann auch nur deine Aufstockung bekommen.

Wenn du weißt was du in etwa an BAB - bekommen würdest und wie hoch die KDU - sein darf kannst du dich ja noch mal melden,dann schreibst du noch dein Brutto dazu und ich rechne dir in etwa aus was du dann noch an Aufstockung bekommen könntest.

wenn du Azubi mit eigenem Wohnraum bist hast du einen pauschalen Bedarf von 735 Euro ....... du verdienst 550 netto , dazu kommen 192 Euro Kindergeld ..... da kannst du dir ja selbst ausrechnen das da nicht mehr viel rumkommt an BAB , wenn überhaupt ...................

Beim BAB - zählt das Einkommen und Kindergeld ist kein Einkommen,deshalb spielt es bei der Berechnung eines evtl.Anspruchs auch keine Rolle !

Wenn man dann zusätzlich noch ALG - 2 beantragen würde ist das wieder eine andere Sache,dann zählt auch Kindergeld als Einkommen und würde voll angerechnet.

Die Netto Vergütung inkl.Kindergeld spielen dann beim Barunterhalt der Eltern eine Rolle,denn diese müssten keinen Unterhalt mehr leisten,wenn das Kind mit seinem anrechenbaren Netto + Kindergeld auf den derzeitigen Unterhaltsbedarf von 735 € ( Düsseldorfer Tabelle ) kommen würde.

Von den ca. 550 € Netto kann man in der Regel pauschal 90 € für evtl. entstehende Aufwendungen abziehen,die durch die Ausbildung entstehen könnten,es blieben demnach nur noch etwa 460 € anrechenbares Netto übrig,dazu käme dann das Kindergeld von 192€.

Es würden dann ca. 652 € anrechenbares Einkommen bleiben,die Eltern müssten dann also vorrangig bei Leistungsfähigkeit etwa 83 € beisteuern,damit man dann auf die 735 € kommt.

Klingt wie sehr gute Chancen für BAB. Check mal den Babrechner.Arbeitsagentur.de

Du kannst zum Auszug wahrscheinlich Hilfen vom Jobcenter bekomme,  Kautionsdarlehen und Erstausstattung.