Wird beim Kauf eines Firmenautos der Gewinn direkt um den Kaufpreis gemindert?

5 Antworten

Bei Kauf buchst du nicht als Aufwand sonder als Anschaffung. Also als Anlagevermögen. Das mindert den Gewinn erstmal nicht. Nur die AfA mindert anschließend den Gewinn. Da wird dann Aufwand (AfA) an PKW (Anlagevermögen) gebucht

Das Fahrzeug wird aktiviert - im Anlagenvermögen - Kto. Fuhrpark (Soll) evtl. Vorsteuer (Soll) und Bank (Haben).

Diese Buchung hat noch keine Auswirkung auf den Gewinn.

Erst zum Jahresende wird die Abschreibung verbucht, dabei muss man zeitanteilig die Abschreibung berechnen (wenn das Fahrzeug im Sept. gekauft wurde kann man nur ab Sept - Dez. abschreiben, wenn der Nettopreis des PKW 7.500.- Euro war, wäre die Jahresabschreibung bei 5 Jahren Restnutzungdauer = 1.500.- ( monatl. 125.00 Euro) also Sept/Dez 4 * 125.00 = 500.00 Euro.

Buchung: Abschreibungen (Soll) 500.- an Fuhrpark (Haben) 500.- Euro.

Diese 500 Euro würden dann den Gewinn vermindern.

Im nächsten Jahr wäre dann die volle Abschreibung zu buchen.

Brutto nur wenn du nicht Vost berechtigt bist. Ansonsten netto

einbuchung Fuhrpark /Bank

Bei abnutzbaren Anlagevermögen nur über die AfA

Afa / Fuhrpark

Den Kaufpreis buchst Du auf das entsprechende Anlagekonto (bei SKR 03 wäre das die 0320) . Das ist erst mal Gewinn-neutral.

Von dort werden dann jährlich 1/5 auf das entspr. Afa-Konto abgeschrieben und mindern den Gewinn

Den Kaufpreis buchst du ja gleichzeitig wieder ins Fuhrparkkonto ein.

Das ist ja ein Aktiv-Tausch

Die Abschreibung geht in die Gewinn- und Verlustrechnung.