Gewerbe ohne firmenwagen, Benzin absetzbar?

5 Antworten

Du musst ein Fahrtenbuch führen bzw. eine monatliche Fahrtkostenabrechnung anfertigen und dann kannst du für jeden gefahrenen Kilometer, egal wem das Auto gehört, die sogenannte Kilometerpauschale steuerlich absetzen. Die beträgt zur Zeit 0,35 Euro pro Kilometer. Das ist jedenfalls viel mehr als die reinen Benzinkosten.

Das wäre z.B. eine passende Vorlage:

https://www.dillyhearts.com/bilder/fahrtkostenabrechnung-vorlage-word-fabelhaft-fahrtenbuch-excel-vorlagen-kostenlos-en-der-fahrtkostenabrechnung-vorlage-word.jpg

Da du vermutlich erstmal die einfache Abrechnung ohne Mehrwertsteuer gewählt hast, kannst du diese Bögen als Anlagen zum Kassenbuch beilegen.

Die entsprechende Summe trägst du dann als Ausgabe ins Kassenbuch ein. Das kannst du einmal im Monat machen. Dem Finanzamt gegenüber kannst du der Einfachheit halber (und wahrheitsgemäß) sagen, dass du diese Summe deinem Vater gibst, da ihm das Auto gehört. Was dir dein Vater dann sozusagen privat "zurückgibt", geht das FA nichts mehr an.

Denke das wird nicht möglich sein wenn dein Vater es dir nicht weiterberechnet. Wenn überhaupt mit Fahrtenbuch aber ich glaube muss auf dich zugelassen sein. Mal schauen was die Profis dazu sagen. lg

Wenn du dienstliche Fahrten mit dem Auto deines Vaters absolvierst, kannst du ihm ein km-Geld zahlen. Dazu brauchst du dann natürlich einen Beleg, dass du gezahlt hast.

Natürlich geht das, wenn du den betrieblichen Anteil herausrechnest.

ich fürchte ohne Fahrtenbuch wird das nix.