Versteuerung bei Firmenwagen?
Hallo zusammen,
das Thema der Firmenwagen-Versteuerung ist etwas, wozu es recht viele Informationen im Web gibt.
Da sich die Gesetzeslage hier aber wohl in den letzten Jahren auch vereinzelt mal geändert hat würde ich gerne meinen Fall einmal schildern.
Ich beginne bald eine neue Anstellung als Unternehmensberater, was bedeutet, dass ich den Großteil der Arbeitszeit bei Kunden vor Ort sein werden.
Dies wurde auch wie folgt in meinem Arbeitsvertrag festgehalten:
Eine erste Tätigkeitsstätte wird für die vom Mitarbeiter ausgeübte Tätigkeit nicht festgelegt. Er wird aufgrund der diesem Vertrag zugrunde liegenden Stellenbeschreibung im Regelfall für diverse Kunden an unterschiedlichen Standorten eingesetzt.
Der Mitarbeiter kann daher vom Home Office aus seine Tätigkeit ausüben; eine arbeitstägliche Anwesenheitspflicht am Ort des Arbeitgebers besteht somit grundsätzlich nicht, sondern nur bei entsprechendem Bedarf.
Nach meinem Verständnis bedeutet das nun, dass ich keine erste Arbeitsstätte habe, die für die 1% Regel herangezogen werden kann (für die 0,03%).
Wie würde man das ganze nun versteuern?
-komplett ohne die 0,03%, also nur die 1% auf den BLP?
-Mit der 0,002% Methode?
-Fartenbuch?
-...
Vielen Dank für eure Hilfe.
1 Antwort
Es liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor - daher wird die 0,03%-Regel nicht angewendet, selbst wenn einzelne Fahrten zum Unternehmen stattfinden.
Die 0,002%-Regel ist eine Alternative für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, wenn diese an weniger als 15 Tagen im Monat aufgesucht wird (0,03% = 15 * 0,002%).
Daher findet sie auch keine Anwendung.
Es bleibt bei der 1%-Regel alleine.
Es kann auch Fahrtenbuch geführt werden und die anteiligen Kosten für die Privatfahrten ermittelt werden - es kommt darauf an, was günstiger ist.
Man kann zunächst monatlich 1% berücksichtigen (einfach zu handhaben - deshalb machen das die ArbG i. R. auch) und dann mit der Steuerklärung durch Fahrtenbuch korrigieren, falls das mit Fahrtenbuch günstiger sein sollte.
super, vielen Dank für die hilfreiche Antwort!