Versteuerung bei Firmenwagen?

1 Antwort

Es liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor - daher wird die 0,03%-Regel nicht angewendet, selbst wenn einzelne Fahrten zum Unternehmen stattfinden.

Die 0,002%-Regel ist eine Alternative für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, wenn diese an weniger als 15 Tagen im Monat aufgesucht wird (0,03% = 15 * 0,002%).

Daher findet sie auch keine Anwendung.

Es bleibt bei der 1%-Regel alleine.

Es kann auch Fahrtenbuch geführt werden und die anteiligen Kosten für die Privatfahrten ermittelt werden - es kommt darauf an, was günstiger ist.

Man kann zunächst monatlich 1% berücksichtigen (einfach zu handhaben - deshalb machen das die ArbG i. R. auch) und dann mit der Steuerklärung durch Fahrtenbuch korrigieren, falls das mit Fahrtenbuch günstiger sein sollte.

sHoX9 
Fragesteller
 20.05.2019, 17:33

super, vielen Dank für die hilfreiche Antwort!