Wird 450€-Job bei Elterngeld plus angerechnet?

2 Antworten

Ja, jegliches Erwerbseinkommen wird angerechnet.

Ich war wegen der gleichen Frage in der Elterngeldstelle. Bei meinem Elterngeld Plus (470€) meinte die Frau, dass sie auf den ersten Blick auch sagen würde, dass mir nichts abgezogen wird. Aus dem Dschungel an Materialien habe ich mir Folgendes merken können: Du darfst mit deinem Dazuverdienst und deinem Elterngeld Plus nicht mehr erhalten als das Basiselterngeld wäre. Sprich: 650+450<1300, also kein Abzug. Oder einfacher gesagt: Wenn du mehr als 450€ EG+ bekommst, kannst du die 450€ dazu verdienen und zwar ohne, dass es zu Abzügen beim Elterngeld kommt. Die Elterngeldstelle braucht eine Bestätigung von der Arbeitsstelle, dass man dort arbeitet und fordert bei Ende des Minijobs die Gehaltsmitteilungen an, um jeden Monat zu prüfen. Achtung also beim Auszahlen lassen von Überstunden (da weiß ich leider nicht, was da passiert). Steuerfreie Zuschläge (z.B. Nachtarbeit) interessiert die Elterngeldstelle übrigens nicht, also können sogar über die 450€ hinaus erhalten werden.