Elterngeld richtig beantragen?

 - (Recht, Geld, Familie)

3 Antworten

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Wenn nur deine Frau Elterngeld beantragen will, hat sie Anspruch auf insgesamt 12 Monate ElterngeldBasis.

In Monaten mit Muterschaftsleistungen (also die ersten beiden Monate nach der Geburt) kann nur ElterngeldBasis bezogen werden.

ElterngeldPlus ist nur der halbe Betrag vom ElterngeldBasis, kann dafür aber doppelt so lange bezogen werden.

Laut des Bildes hat deine Frau für die ersten drei Monate ElterngeldBasis beantragt.

Danach bleiben ihr noch 9 Monate ElterngeldBasis ODER bis zu 18 Monate ElterngeldPlus.

Je nachdem, wann sie wieder anfängt zu arbeiten, kann sie sich jetzt Gedanken über die Kombinationsmöglichkeiten machen. Es sind beliebige Kombis aus ElterngeldBasis und ElterngeldPlus möglich.

Schau mal hier Elterngeldrechner mit Planer | Familienportal des Bundes

Da kann sie ausprobieren, was möglich ist.

Also muss meine frau von 4 bis 14 ankreuzen und wenn ich auch elternzeit gehen will 17 und 18 monat ankreuzen .? Mir stehen ja in 3 Jahren 2 Monate elternzeit zu? Danke im vorraus

@Locuer9191
Also muss meine frau von 4 bis 14 ankreuzen und wenn ich auch elternzeit gehen will 17 und 18 monat ankreuzen

Nein, das geht nicht. Ab dem 14. Lebensmonat darf keine Lücke mehr im Bezug sein.

Wenn deine Frau nur ElterngeldBasis beantragt, kann sie das nur bis zum 12. Monat (also alles ankreuzen bis 12).

Wenn sie bis zum 14. Lebensmonat Elterngeld bekommen will, muss sie ab dem 10. Monat ElterngeldPlus beziehen. Also bis 10 ein Kreuz bei ElterngeldBasis und bei 11,12,13,14 ein Kreuz bei ElterngeldPlus.

Und wenn du auch Elterngeld beantragen willst (das hat nichts mit ElternZEIT zu tun!), kannst du das auch nur in diesem Zeitraum, bzw. im 15. und 16 Monat. Später geht es nicht.

Mir stehen ja in 3 Jahren 2 Monate elternzeit zu? 

Dir stehen insgesamt drei Jahre Elternzeit zu.

@Elli113

Sagen wir ich will auch 2 Monate elternzeit nehmen . Meine frau setzt alle Kreuze bis 12 und ich kann z.b bei 11 und 6 monat nehmen geht das und dann kriege ich auch geld ?

@Locuer9191

Die 2 Kreuze mache ich bei mein Feld

@Locuer9191

Ja, das geht - wenn du ElterngeldBasis beantragst. Dann habt ihr euren Maximalanspruch von 14 Monaten voll genutzt.

Aber nochmal: ElternZEIT und ElternGELD sind zwei unterschiedliche Dinge.

ElternZEIT beantragst du beim Arbeitgeber und zwar mindestens sieben Wochen vor Beginn. ElternZEIT kannst du bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen und du kannst sie auf ZWEI Zeiträume splitten.

ElternGELD beantragst du bei der in deinem Bundesland zuständigen Behörde. Elterngeld kann bis zu drei Monate rückwirkend ausgezahlt werden.

@Elli113

3 Felder sind ja oben automatisch angekreuzt bei Mutter Elternteil 1 . Ich will nur das meine frau elterngeld bekommt muss sie jetzt bis 12 monate ankreuzen oder bis 14 ? Danke im vorraus

@Locuer9191

Das habe ich doch oben schon erklärt. Sie kann nicht bis zum 14. Monat Elterngeld Basis beantragen, weil sie nur 12 Monate Anspruch hat.

Wenn deine Frau nur ElterngeldBasis beantragt, kann sie das nur bis zum 12. Monat (also alles ankreuzen bis 12).

Wenn sie bis zum 14. Lebensmonat Elterngeld bekommen will, muss sie ab dem 10. Monat ElterngeldPlus beziehen. Also bis 10 ein Kreuz bei ElterngeldBasis und bei 11,12,13,14 ein Kreuz bei ElterngeldPlus.

Das hängt ja mal davon ab, wann sie wieder arbeiten will, wie lange Du Elternzeit beantragst und wie ihr das aufteilt.

Hab ja oben geschrieben meine frau will alles ausschöpfen und ich will nicht Eltern zeit gehen. Wie viel Felder darf sie bei Basis Eltern geld ankreuzen und wie viel bei elteebgeldplus

Sie kann kombinieren und so maximal 28 Monate Elterngeld beziehen.

Also 28 mal ankreuzen bei elterngeld plus oder was

Nein. In Monaten, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, kann nur ElterngeldBasis beantragt werden, deswegen sind es schon mal zwei Monate weniger.

Und den Anspruch auf 14 Monate ElterngeldBasis gibt es nur, wenn auch der Partner mindestens zwei Monate ElterngeldBasis beantragt.

Wenn nur die Frau Elterngeld beantragt, hat sie Anspruch auf maximal 22 Monate Elterngeldbezug - nämlich 2 Monate ElterngeldBasis während der ersten acht Wochen nach der Geburt und dann noch 20 Monate ElterngeldPlus.