Wird ALG 1 in der Bedarfsgemeinschaft komplett angerechnet?
Hallo @ all Wurde vor kurzen von meiner Ausbildung gekündigt ( Überbetriebliche ) bin aber auch froh darüber ;-D
So war nun heute auf der ARGE und ich hab erfahren das mir ca. 500 € ALG 1 zustehen. Und da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe meine frage ist ob nun die vollen 500€ wieder meiner Mutter abgezogen werden / bzw angerechnet werden ??
Weil das konnte mir die Bearbeiterin leider nicht beantworten ;-/
Und ich bekomme trotzdem eine 3 Monatige Sperre weil diese Kündigung halt vermeidbar gewesen wäre ;-/
Aber ich hab halt mal gehört wenn mann sperre hat das mann da auch nicht mehr Kranken versichert ist stimmt das ??? Danach hab nähmlich leider vergessen zu fragen bei der ARGE ;-&
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus ;-)
Lg SweetStick
3 Antworten
Ich würde mich in Punkto Krankenversicherung bei der Krankenkasse erkundigen. Die können dir auf jeden Fall sagen, ob du versichert bist oder nicht. Andernfalls erkundige dich auch über eine Familienversicherung, wenn dies nicht geht, dann wirst du dich, für diese Zeit freiwillig versichern müssen. Bei DAK sind das z.B. 140 € im Monat/30 Tage - was durchaus zwischen den Kassen variieren kann.
ALG I richtet sich nach dem eigenen Verdienst und nicht nach einer Bedarfsgemeinschaft. Und soweit ich weiß, wird trotz Sperre die KV weitergezahlt.
Hoffentlich denn ich hab bald eine FÄ Termin und ni das es dann an der Anmeldung heißt nein sie könne nicht dran kommen ;-/
Das Alg1 darf nur auf deine Alg2-Leistung angerechnet werden und zwar abzüglich eines 30 EUR-Freibetrages.
Allerdings wird die ARGE deiner Mutter entsprechend weniger Geld überweisen.
Sperre im Alg1 bedeutet Sanktion im Alg2.
Da du unter 25 bist, denn ansonsten würdest du mit deiner Mutter keine BG bilden, ist die Sanktion 100% der Regelleistung; Kosten der Unterkunft werden, ist es deine erste Pflichtverletzung dieser Art, weiterhin übernommen; damit bist du auch weiter krankenversichert.