Wird ALG 1 in der Bedarfsgemeinschaft komplett angerechnet?

3 Antworten

Ich würde mich in Punkto Krankenversicherung bei der Krankenkasse erkundigen. Die können dir auf jeden Fall sagen, ob du versichert bist oder nicht. Andernfalls erkundige dich auch über eine Familienversicherung, wenn dies nicht geht, dann wirst du dich, für diese Zeit freiwillig versichern müssen. Bei DAK sind das z.B. 140 € im Monat/30 Tage - was durchaus zwischen den Kassen variieren kann.

ALG I richtet sich nach dem eigenen Verdienst und nicht nach einer Bedarfsgemeinschaft. Und soweit ich weiß, wird trotz Sperre die KV weitergezahlt.

SweetStick 
Fragesteller
 07.01.2011, 21:47

Hoffentlich denn ich hab bald eine FÄ Termin und ni das es dann an der Anmeldung heißt nein sie könne nicht dran kommen ;-/

Das Alg1 darf nur auf deine Alg2-Leistung angerechnet werden und zwar abzüglich eines 30 EUR-Freibetrages.
Allerdings wird die ARGE deiner Mutter entsprechend weniger Geld überweisen.
Sperre im Alg1 bedeutet Sanktion im Alg2.
Da du unter 25 bist, denn ansonsten würdest du mit deiner Mutter keine BG bilden, ist die Sanktion 100% der Regelleistung; Kosten der Unterkunft werden, ist es deine erste Pflichtverletzung dieser Art, weiterhin übernommen; damit bist du auch weiter krankenversichert.