Wir sind eine Erbengemeinschaft.Haben ein Haus mit Einliegerwohnung geerbt in welcher unsere Schwester wohnt.Sie zahlt zu Zeit eine Warmiete von 400 Euro.?

3 Antworten

 Warum solltet ihr Wasser, Strom, Gas und Heizung übernehmen?! Sie ist ja sozusagen Mieter bei euch, das macht doch sonst auch kein Vermieter…?! Oder verstehe ich da was falsch?

Mit dem Verkauf ist natürlich schwierig, wenn ihr zusammen das Haus besitzt… Ich weiß ja nicht wie das Objekt insgesamt so ist z.B. von Größe und Zustand,  womöglich ist es eine Idee, wenn ihr die Eigentumswohnung überschrieben wird und ihr den Rest des Hauses verkauft? Dann hat sie immer noch eigene Wohnung und ihr könnt euch den Rest des Kaufpreises teilen… Wäre zumindest ne Idee, wenn das finanziell einigermaßen passt - um einer Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen, würde es sich vielleicht auch lohnen, wenn eine von beiden Seiten möglicherweise finanziell etwas zurückstecken würde. Oder die Seite, die besser dasteht, zahlt die andere aus.

T3Fahrer

webya  15.09.2017, 14:24

verstehst du falsch. Es handelt sich um eine Warmmietvertrag. Das ist incl. Nebenkosten.  

Ein Haus mit Einliegerwohnung getrennt zu verkaufen?! Kein guter Gedanke, der Erlös wird sehr niedrig sein, denn wer will schon ein Haus kaufen, wo noch jemand anderes drin wohnt?

T3Fahrer  15.09.2017, 14:32
@webya

Stimmt, das mit der Warmmiete habe ich überlesen...

Was die Einliegerwohnung angeht bleibe ich aber bei meiner Aussage. Es kommt auf die Gesamtkonstelation an. Wenn der Rest des Hauses unproblematisch von einem Käufer unabhängig bewohnt werden kann... Außerdem ist ja auch der Familienfrieden nicht außer Acht zu lassen...

T3Fahrer

Warmmiete bedeutet incl. Nebenkosten. D.h. ihr müsst die bezahlen. 

Was will sie denn mit dem Erbe machen? Es muss ja aufgeteilt werden? Wenn ihr sie überzeugen könnt, dass das Haus verkauft wird, ist es am günstigsten für alle. Ansonsten müsst ihr die Zwangsversteigerung betreiben und dann wird gerichtlich verkauft. I.d. R. wird da kein so guter Betrag erzielt. 

Die Erbengemeinschaft versteigert das Haus und der Erlös wird entsprechend aufgeteilt