Einheitswert gleich Verkehrswert?
Mein Mann und seine Geschwister haben ein Haus geerbt,um das gestritten wird. Jetzt kam Post vom Finanzamt mit dem Einheitswertbescheid. Mir ist schon klar,das es dabei um die Festlegung der Grundsteuer geht. Doch frage ich mich,woher haben die den Wert des Haus ermittelt? Ein Gutachten gibt es nicht. Kann man daher davon ausgehen,das es azch der ungefähre Wert des Hauses darstellt?
3 Antworten
Der Einheitswert ist der Wert, den das Haus am 1.1.1964 hatte.
Dabei spielt es keine Rolle, welches Baujahr das Haus hat, auch wenn es erst später gebaut wurde.
Dieser Wert dient nur dazu, alle Häuser/Wohnungen ein wenig vergleichbarer zu machen.
Der Verkehrswert ist der Wert, den das Haus zurzeit auf dem freien Markt bei einem Verkauf erzielen würde.
Das sind große Unterschiede. Der Verkehrswert kommt zum Tragen, wenn Du das Grundstück verkaufen willst. Steuerlich hingegen gibt es verschiedene Ansätze, die sich nach dem Bewertungsgesetz richten. Ein paar Ideen findest Du auf https://www.hereditas.net/erbteil-bewerten/
Nein das sind Riesen Unterschiede