Wohnrecht Vater bei Kindern unter 18? Erbracht?

7 Antworten

Du kannst auch mit den noch minderjährigen Geschwistern die Erbengemeinschaft auseinandersetzen und zum Beispiel deinen Anteil verkaufen.

Interessant ist das Testament der Mutter, welche ihrem Lebensgefährten offenbar im Familienheim kein Wohnrecht gesichert hat. Vielleicht war die Beziehung auch bereits beendet und der Vater kommt nun nur notgedrungen seiner Erziehungsaufgabe war.

Sofern auf dem Haus noch ein Darlehen zu bezahlen ist: wäre zumindest eine Regelung mit dem Stiefvater anzustreben. Deine minderjährigen Geschwister werden vermutlich auch noch keine Einkommen haben.

Was zu seinen Lasten geht kann , werden die Nebenkosten sein.

Zum jetzigen Zeitpunkt als Erziehungsberechtigten und Unterhaltspflichtigen rauswerfen : nur mit Hilfe des Jugendamtes, wenn eine Gefährdung der Geschwister zu befürchten ist.

Die Frage, ob ihr dann aber noch das Haus halten könnt.

Auch mit Volljährigkeit könnt ihr nur gemeinsam handeln, solange ihr eine Eigentümergemeinschaft bildet.

war dein Stiefvater mit deiner Mum verheiratet? dann steht ihm ein beträchtlicher Anteil des Hauses (Pflichtteilsanspruch) zu. Was hat dein Anwalt dazu gesagt, wie ihr diese im Raum stehende Geldforderung bedienen sollt. Oft bleibt da nur ein Hausverkauf, anstatt jemanden aus dem Haus hinauszuwerfen, müsstet ihr dann eventuell alle gehen. Eventuell wäre es also diplomatischer, den Mund nicht zu voll zu nehmen und erst mal Ruhe zu bewahren, bis die Kinder volljährig sind. LG

Oponn  10.09.2020, 14:33
dann steht ihm ein beträchtlicher Anteil des Hauses (Pflichtteilsanspruch) zu.

Aber eben nicht automatisch, sondern nur wenn er ihn geltend macht. Das hat sich irgendwann erledigt.

CliffBaxter  10.09.2020, 14:35
@Oponn

eben, wie reagiert er wohl, wenn ein Bengel ihm erklären will, wie er sich im Haus aufzuführen habe.

Oponn  10.09.2020, 14:43
@CliffBaxter

Du meinst, dann sucht er sich mit beiden Kindern nach dem Hausverkauf eine Wohnung, die er wesentlich teurer bezahlen muss?

CliffBaxter  10.09.2020, 16:15
@Oponn

Du glaubst doch nicht, dass er sich so von seinem Stiefsohn behandeln lässt?

Oponn  11.09.2020, 08:59
@CliffBaxter

Du meinst das böse Verlangen, sich an der Instandhaltung des von ihm mietfrei bewohnten Hauses zu beteiligen?

CliffBaxter  11.09.2020, 09:51
@Oponn

du meinst mit einem, der einen "Schmarozer" nennt, unter einem Dach zu wohnen? Könnte sein, dass er da lieber das Geld aus dem Haus zieht, für sich und seine Kinder und weiterhin unbehelligt lebt.

Oponn  11.09.2020, 09:53
@CliffBaxter

Wie würdest du denn das Wohnen auf Kosten anderer nennen?

CliffBaxter  11.09.2020, 10:00
@Oponn

Stiefvater, da wird oft gehetzt. Ich glaube das Thema hat sich erschöpft, der Vater wird sicher die richtigen Maßnahmen ergreifen, die Lage zu ordnen. Entweder sie bemühen sich um eine Einigung und zwar beide oder der Junge ist bald haus- und wohnungslos, dann erübrigt sich das mit der Instandhaltung.

Oponn  11.09.2020, 10:04
@CliffBaxter

Ob der Fragesteller da wohnt, wissen wir nicht. Der Vater hat bsiher nicht die richtigen Maßnahmen ergriffen. Warum er es künftig tun sollte, bleibt schleierhaft.

CliffBaxter  11.09.2020, 10:15
@Oponn

was meinst du wo ein Halbwaisenjunge wohnt, nachdem ein Elternteil gestorben ist. Warum er das künftig machen sollte? Der Ton macht die Musik. Wenn der Junge sich seinem Vater gegenüber mal auszudrücken lernt und weniger frech agiert, was einer Konfliktlösung dienlich ist, dann könnten sie sich annähern und der Vater eventuell bereit sein, das Haus instandzuhalten. Solange es dort um "schmarotzen" und "rauswerfen" geht, muss der Junge um die Zukunft des Hauses eher fürchten. Und nun lassen wir die beiden mal alleine, genug der Worte, sie müssen es ja selbst angehen. LG

Oponn  11.09.2020, 10:19
@CliffBaxter
was meinst du wo ein Halbwaisenjunge wohnt, nachdem ein Elternteil gestorben ist

In seiner eigenen Wohnung vielleicht? Ansonsten sind deine Spekulationen über den Stiefvater eben nur Spekulatione ohne Grundlage. Vielleicht ist er supernett und der Fragesteller ein Idiot, vielleicht ist es umgekehrt.

CliffBaxter  11.09.2020, 10:25
@Oponn

eben, deswegen habe ich ja auch auch die Frage beantwortet und muss nicht in 1000 Subkommentaren Weiteres erörtern. In diesem Sinne, lassen wir die beiden mal alleine, genug der Worte, sie müssen es ja selbst angehen. LG

Oponn  11.09.2020, 10:31
@CliffBaxter

Ich hätte es durchaus bei meinem ersten Kommentar belassen.

CliffBaxter  11.09.2020, 11:15
@Oponn

ja ich auch, bei meiner ursprünglichen Antwort^^

Oponn  11.09.2020, 11:34
@CliffBaxter

Die war aber eben nicht ganz exakt. Deshalb habe ich sie ergänzt.

CliffBaxter  11.09.2020, 11:39
@Oponn

für mich war meine Antwort exakt. Man muss eben nicht auf alle Subkommentare eingehen, sondern es bei der ursprünglichen Antwort belassen. Künftig werde ich das einfach mehr beachten, macht vieles einfacher.

Oponn  11.09.2020, 11:44
@CliffBaxter

A8us meiner Sicht eben nicht. Deshalb der Kommentar.

CliffBaxter  11.09.2020, 11:47
@Oponn

und aus meiner Sicht sind alle Subkommentare hier weniger wichtig

und für den FS wenig erhellend.

Oponn  11.09.2020, 11:48
@CliffBaxter

Das hast du ja nun schon mitgeteilt.

CliffBaxter  11.09.2020, 11:57
@Oponn
A8us meiner Sicht eben nicht. Deshalb der Kommentar.

das ist redundant

hattest du schon mitgeteilt... gähn

ich glaube, wir sollten den thread jetzt mal abschließen, lassen wir die beiden mal alleine, genug der Worte, sie müssen es ja selbst angehen.

Oponn  11.09.2020, 12:17
@CliffBaxter

Ich zwing dich nicht, dich weiterhin zu äußern.

CliffBaxter  11.09.2020, 12:24
@Oponn

nein, das macht doch jeder wie er will.

Oponn  11.09.2020, 12:30
@CliffBaxter

Und du willst den Thread offenbar nicht abschließen, trotz gegenteiliger Behauptungen deinerseits.

CliffBaxter  11.09.2020, 12:31
@Oponn
ich glaube, wir sollten den thread jetzt mal abschließen

du kannst offenbar eine Behauptung nicht von einem Vorschlag unterscheiden^^

Oponn  11.09.2020, 12:32
@CliffBaxter
In diesem Sinne, lassen wir die beiden mal alleine,

Doch kann ich.

CliffBaxter  11.09.2020, 12:34
@Oponn

ja eben, lassen wir, nicht ich lasse. Auch das ist ein Vorschlag, der von dir bisher nicht beachtet wurde. Daher brauchst dich nicht bei mir zu beschweren. Selbst ist der Mann. Geh mit gutem Beispiel voran.

Oponn  11.09.2020, 12:35
@CliffBaxter

Du machst also Vorschläge, denen du selbst nicht folgst. Bezeichnend.

CliffBaxter  11.09.2020, 12:38
@Oponn

nein, ich schlage etwas vor, um zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen, z.B. den Vorschlag umzusetzen.

Kooperative Lösung nennt sich das. Wenn der andere es nicht beachtet, mach ich einfach weiter, was ich für richtig halte.

In diesem Sinne, ich glaube, wir sollten den thread jetzt mal abschließen, lassen wir die beiden mal alleine, genug der Worte, sie müssen es ja selbst angehen.

HansDampf200 
Fragesteller
 11.09.2020, 17:50
@CliffBaxter

1.wohne ich nicht mehr in diesem Haus ( glaube ich muss mich nicht jeden Tag beleidigen lassen) 2. wenn jemand nichts zahlt und kostenlos in einem Haus der verstorbenen Frau wohnt wie würden sie so jemanden nennen?

HansDampf200 
Fragesteller
 11.09.2020, 17:44

Ich glaube was ich vergessen habe zu schrieben ist das das Haus: 1. meine Mutter alleine gekauft hat. 2. der Rechtsstreit schon 8 Jahre geht. 3. die Anwälte und Richter nicht mehr weiter wissen mit meinem steifvater. 4. sein Pflichtteil schon verjährt ist dadurch das er sich so lange streitet

CliffBaxter  11.09.2020, 18:56
@HansDampf200
der Rechtsstreit schon 8 Jahre geht. 3. die Anwälte und Richter nicht mehr weiter wissen mit meinem steifvater. 4. sein Pflichtteil schon verjährt ist dadurch das er sich so lange streitet

du lieber Himmel und das sollen wir hier im Forum wissen :D

wenn jemand nichts zahlt und kostenlos in einem Haus der verstorbenen Frau wohnt wie würden sie so jemanden nennen?

bis er den Pflichtteil aufgezehrt hat, im Gegenwert, würde ich den Mann gar nichts nennen. Es ist leider so, dass nicht nur eine Partei Rechte hat.

Aber so eine alte, festgefahrene Sache kann hier unmöglich einer aus dem Ärmel lösen. Da muss man die Leute an einen Tisch bringen und erfahrene Berater hinzuziehen. Ich denke dazu ist der Zug längst abgefahren. Hol dir ggf. eine alternative Meinung bei einem Anwalt ein, der was auf dem Kasten hat und versuch deinen Vater an einen Verhandlungstisch zu bringen. LG

Was passiert denn mit deinen Geschwistern, wenn ihr den Vater aus dem Haus werft? Dann kommen deine Geschwister entweder zu Pflegeeltern oder er nimmt sie mit zu sich.

Was soll dann mit dem Haus passieren?

HansDampf200 
Fragesteller
 11.09.2020, 08:34

Jugendamt ist der Meinung das die Kinder alt genug sind und das nur eine Pflegefamilie in Frage kommt wenn beide es wollen.

Bremen678  11.09.2020, 22:13
@HansDampf200

Solange die Kinder nicht volljährig sind, ist immer das Jugendamt involviert und es gibt eine Aufsichtsperson.

Die Kinder werden nicht sich selber überlassen. Besonders dann nicht, wenn sie die Mutter verloren haben Das ist nicht einfach.

Das JA ist sicher der Meinung, dass der Stiefvater sich weiterhin um die Kinder kümmert und sie nicht alleine sind.

Seid nett zu ihm, bis Ihr volljährig seid und hofft inständig, dass er Euch nicht der Jugendfürsorge überstellt weil er es mit Euch nicht mehr unter einem Dach aushält!

HansDampf200 
Fragesteller
 11.09.2020, 08:32

8 Jahr langer Streit. Anwälte und Richter schütteln den Kopf wenn sie den Fall sehen. Haus ist verwüstet. Glaube nicht das er es mit uns aushält sondern anders herum

Das Problem dürfte in der Tat die Volljährigkeit sein. Er hat das Sorgerecht für die Kids unter 18 und somit kann man ihn nicht (noch nicht) rauswerfen.

Da ein minderjähriges Kind bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann das Kind jedoch nicht selbst über das geerbte Vermögen nach eigenem Gutdünken verfügen. Für die Dauer der Minderjährigkeit obliegt den Eltern die Vermögenssorge. Damit entscheiden die Eltern letztendlich was mit dem Erbe geschehen soll, wie Gelder angelegt, Immobilien verwaltet werden usw.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-ist-zu-beachten-wenn-ein-minderjaehriges-kind-erbt_129543.html#:~:text=Das%20minderj%C3%A4hrige%20Kind%20kann%20nicht,Verm%C3%B6gen%20nach%20eigenem%20Gutd%C3%BCnken%20verf%C3%BCgen.

s.a. §1626 BGB:

Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html#:~:text=%C2%A7%201626%20Elterliche%20Sorge%2C%20Grunds%C3%A4tze,zu%20sorgen%20(elterliche%20Sorge).&text=(2)%20Bei%20der%20Pflege%20und,Kindes%20zu%20selbst%C3%A4ndigem%20verantwortungsbewusstem%20Handeln.

Wie sollte der Vater also seiner elterlichen Sorge nachkommen, wenn er dort nicht wohnt?!

Und letztlich ist auch die Frage, ob deine Geschwister ihn ab 18 wirklich raus haben wollen...

Vielleicht wäre es möglich, dass man dir deinen Erbteil auszahlt. Somit hättest du ein Startkapital für dein eigenes Leben und müsstest dich nicht mehr mit ihm abärgern?!