Wir kaufen ein haus aber verkäuferin bleibt noch bis 30.april darin wohnen?

7 Antworten

Bei einer Zusage von der Bank, erkundigt ihr euch wie lange dieses Finanzierungsangebot gilt und unterschreibt noch keinen Darlehensvertrag. Mit diesem Wissen vereinbart ihr einen Beratungstermin beim Notar. Der Rest kommt jetzt zum Teil auf eure Wohnungssituation an, müsst ihr selbst Kündugungsfristen der  Mietwohnung einhalten? Wann könnt ihr kündigen, wann müsst ihr raus. Evtl ist eure Bank auch damit einverstanden, wenn ihr mit der Tilgung erst beginnt, sobald  eure Mietzahlung beendet ist. 

Eine Möglichkeit wäre, Zahlungstermin wenn alle zur Rechtswirksamkeit der Urkunde erforderliche Unterlagen beim Notar vorliegen jedoch nicht vor dem 01.05, oder nachdem Käufer und Verkäufer dem Notar schriftlich bestätigt haben, dass das Haus geräumt ist oder, oder......

Es lässt sich fast alles vereinbaren soweit Käufer und Verkäufer hierüber eine Einigung erzielen. Bedenkt nur auch die theoretische Möglichkeit, dass die Frau zum 01.05 nicht raus ist, klärt das im Vertrag und plant so, dass ihr auch für diesen Fall nicht obdachlos seid. 

 Jetzt meine frage das haus das wir kaufen wollen dort lebt noch die eigentümerin drin sie will noch bis 30.april din bleiben bis sie eine wohnung hat!

 

Das müsst Ihr individuell mit der Eigentümerin klären. Einen Rechtsanspruch hierauf hat sie nicht.

Hat aie dann sofort anspruch auf die kaufsumme obwohl wir noch nicht einziehen können

 

In dem Fall müsst Ihr Euch mit der Käuferin einigen, dass der Kaufpreis auf ein Notaranderkonto/Treuhandkonto überwiesen wird, bzw. wann die Auszahlung erfolgt..

Ohne Zahlung des Kaufpreises ist keine Grunderwerbssteuer fällig. Ohne Zahlung der Grunderwerbssteuer gibt es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und folglich keine Eigentumsüberschreibung im Grundbuch.

Die Tatsache, dass die jetzige Eigentümerin zum 30.04.17 ausziehen soll, muss hier zwingend im Kaufvertrag vereinbart sein.

Weiterhin würde ich hier eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung vereinbaren. Hier erspart Ihr euch eine Räumungsklage, sofern die Eigentümerin zum Stichtag nicht auszieht.

Hier könnt Ihr dann einfach räumen lassen.

wie @kabbes69 schon geschrieben hat, können die vertragsparteien alles miteinander vereinbaren, was für sie gut und nützlich ist. ich habe grade selbst etwas gekauft, der kaufpreis ist erst in 3 monaten fällig und die übergabe noch später. das passt für uns alle gut und das darlehen bei der bank wird auch erst ab dann in anspruch genommen. vereinbart die termine so, dass alle noch luft haben, was alte/neue wohnungen betrifft. für den vertragsentwurf werdet ihr euch ohnehin beim notar treffen müssen, der kann euch auch noch entsprechendes dazu sagen..

Das wird beim Abschluss des Kaufvertrage beim  Notar geklärt, er berät auch beide Parteien

Sie könnten z.B. vereinbaren, dass bei sofortiger Zahlung bis zum Auszug eine mtl. angemessene Miete gezahlt wird, welche Ihre Kosten der mtl. Belastung aus der Finanzierung und die Nebenksoten für das Gebäude und die Grundbesitzabgaben deckt.

Besser wäre es die kaufpreiszahlung und den Besitzübergang zum 1.Mai 2017 zu verinbaren.

Mit der Bank reden Sie über eine mögliche Aussetzung von Bereithaltungsprovision bis dahin.

Das wäre die beste Lösung!