Eigentümer, Zirkulationspumpe wer muss bezahlen?

4 Antworten

Natürlich muss die WEG die Kosten für solche Dinge tragen. Schließlich profitierst Du auch von dieser Pumpe.

Üblich ist, dass Investitionen der WEG als Tagesordnungspunkt auf der Einladung erscheinen. Dort wird darüber und über die Finanzierung beschlossen. Dann werden je nach Investitionssumme Angebote eingeholt und der Auftrag vergeben oder über die Vergabe wird auf einer weiteren Versammlung beschlossen.

Diese Procedere kenne ich aber von "großen" WEG, bei Dreier-WEG wie eurer sollte eigentlich so etwas über den kurzen Dienstweg gehen können.

Inwiefern soll ich davon profitieren? Ich bin doch Eigentümer des OG und nicht des DG. Die Pumpe ist nur für die Eigentümerin im OG. Ich habe davon keinen Nutzen.

@lachs4709

Eine solche wasserumlaufördernde Pumpe des zentralen Versorgungssystems bedient alle angeschlossenen Etagen. An Dachreparaturen wären Sie ebenfalls beteiligt, auch wenn es erst recht spät bei Ihnen feucht würde!

@schelm1

Das ist aber keine wasserumlauffördernde Pumpe. Die ist nur dazu da, dass das Wasser bei der DG-Wohnung schneller warm wird, bzw. schneller warm Wasser kommtt. Nicht mehr und nicht weniger.

Hätte dann ein Angebot eingeholt werden müssen und die Einberufung hätte nicht sonstiges heissen dürfen?

@lachs4709

ich bin erstaunt über soviel geballtes Wissen. Natürlich dient die Pumpe jedem Eigentümer oder hat jede Wohnung einen eigenen Warmwasserstrang

Die andere Frage ist, ob nicht ein Angebot hätte eingeholt werden müssen.

Aus meiner Sicht ja und nicht nur eins.

1000 € für die Installation einer Zirkulationspumpe halte ich für stark überzogen. So eine Pumpe kostet günstig um 100 €, qulitativ bessere evtl. 200 - 250 €.

Blieben über 700 € für Montage + Kleinmaterial. 

Ja, so 200 bis 300Euro haben die auch gesagt. Die lassen komischerweise alles bei einem Wucherheizungsbauer einbauen, ganz egal was dieser verlangt. Auch ein Brenner hat dieser eingebaut. Am Montag wurde er verständigt, Dann am Donnerstag nochmals und dann überprüfte er den alten Brenner und baute einen neuen erst am Samstag ein um Expresskosten abkassieren zu können.

Die vorhandene Pumpe der gemeinschaftlichen Heizung bringt zu wenig Leistung um das System bis zur DG-Wohnung hin ausreichen zu versorgen. Die Anschaffung einer leistungsfähigen Pumpe ist Beschluß- und Kostenangelegenheit der Geminschaft. Beschließt diese nicht mehrheitlich, dann kann die benachteiligte Miteigentümerin auf die Installation erfolgreich klagen.

Der Ersatz einer defekten Pumpe gehört im Übrigen in den Aufgabenbereich des Verwalters im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung. Eine solcher Beschluß hat folglich mehr formalen Charakter.

Nein, da war noch nie eine Zirkulationspumpe eingebaut. Mit der Leistung hat das nichts zu tun. Man muss ein bischen warten bis Warmwasser kommt. Es sind im Keller separate Pumpen, die würden das Wasser bis in den 10. Stock jagen so stark sind die. Es gibt aber nur drei Stockwerke. Warum heissen die wohl Zirkulationspumpe. Weil man nicht sofort Warmwasser hat und diese Pumpe sitzt im 3. Stock und nicht im Keller.

Die Pumpe war ja auch nicht defekt. Es gab noch nie eine Pumpe. Also kein formaler Charakter.

denkt bitte über die Beauftragung eines Fachmanns mit der Verwaltung nach. Die Frage zeigt für mich die Minderqualität des jetzigen Verwalters und auch der Eigentümer.

Die Wasserversorgung gehört zu den Gemeinschaftskosten und sind daher von allen Eigentümern zu tragen. Die Meinung, nur die DG Wohnung würde einen Nutzen haben, ist nicht korrekt. ich schätze mal auch die anderen Wohnungen werden dann schneller mit heißem Wasser versorgt. 

Nein, hier müsste jede Wohnung eine Zirkulationspumpe haben um schneller mit Warmwasserversorgung beliefert zu werden. Den Nutzen hat nur die Wohnung die auch die Zirkulationspumpe hat.