Vermieter will sein Haus verkaufen?

6 Antworten

Natürlich kann er das Haus verkaufen und muss Euch nicht informieren, doch Ihr seid es ja nun. Er muss auch nicht die Absichten des Interessenten berücksichtigen. Der übernimmt allerdings den Vertrag, wie er besteht und sicherlich kann er Euch wegen Eigenbedarf kündigen.

Noch ist das Haus ja nicht verkauft und vielleicht könntet Ihr das ja kaufen und sprecht doch mal den Vermieter an. Wenn das Haus in so einem schlechten Zustand ist, dann hat er ja vielleicht bei Anderen nicht so den Erfolg und der Preis wird auch entsprechend niedrig sein.

Was pasiert mit uns,wohin sollten wir jezt es umzihen ?

Erst mal passiert, außer das Ihr 2 - 3 x im Monat Besichtigungen mit dem Vermieter + Kaufinteressenten dulden müßt, gar nichts.

Umziehen müßt Ihr nur wenn Euch gekündigt wird. Da kann der jetzige Vermieter nur wenn Ihr z. B. die Miete nicht, ständig unpünktlich zahlt oder er das Haus, weil es bewohnt ist, nur weit unter Wert verkaufen kann.

Wenn er das haus verkauft sollte uns helfen eine Wohnung nach unsere
Vorstellungen und unsere Finantiele Situtiaon zu suchen oder nicht ?

Nur wenn er das Haus ohne Mieter verkaufen möchte. Ansonsten nicht. Und wegen dem Verkauf kann er Euch auch nicht kündigen.

Wir machen uns Sorgen das der neuen Besitzer mit der
Begrundung-EIGENESBEDARF-uns kündigt und wir finden keine Wohnung in der Kündigungfrist, was pasiert in einem Fall von Räumungsklage mit uns?

Die Sorge wegen Eigenbedarf gekündigt zu werden muß man, wenn man von Privat mietet, immer haben.

Da die Kündigungsfrist, wie schon geschrieben, mindestens 9 Monate beträgt sollte sich in der Zeit eine passende Wohnung finden lassen.

Es besteht ja noch die Möglichkeit der Kündigung, weil sie eine besondere Härte für Euch bedeutet, zu widersprechen.

Dadurch würdet Ihr zumindest etwas Zeit gewinnen.

Auf eine Räumungsklage solltet Ihr es nicht ankommen lassen. Das bringt nur hohe Kosten. Für Euch und evtl. noch für Eure Erben.

Hat das Haus mehrere Wohnungen, dann muss es euch nicht unbedingt treffen, wenn der Erwerber einziehen will. Vermutlich wird derErwerber zunächst eine umfassende Sanierung anstrengen. Auch über den Raumbedarf des Erwerbers kann aktuell nur spekuliert werden.

Besteht das Haus aus 2 Wohnungen, dann kann auch durchaus nach § 573a BGB gekündigt werden, falls der Erwerber die Leerwohnung als seine Wohnung nimmt. In diesem Fall habt ihr keine Chance im Haus zu bleiben.

Da ihr schon so lange dort wohnt, habt ihr sicherlich auch eine lange Kündigungsfrist. Innerhalb dieser kann euch gekündigt werden und ihr müßt euch eine neue Wohnung suchen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, euch dabei zu helfen. Wenn ihr nicht innerhalb der Frist auszieht, kann es möglich sein, daß er euch rausklagt.

9 Monate Kündigungsfrist! Räumungsklage und bis diese durch ist, wahrscheinlich nochmal ca. 3 bis 6 Monate, aber mit hohen Kosten verbunden.

Und wenn ihr schon 40 Jahre drin wohnen würdet, müßtet ihr raus, wenn der neue Eigentümer rein will oder die marode Baracke abreissen will.

Wieso solltet ihr keine Wohnung finden? Ihr habt ca. 1 Jahr Zeit. Rund ein Vierteljahr, bis das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben ist und dann noch 9 Monate Kündigungsfrist. Damals vor 17 Jahren hattet ihr doch eine Wohnung gefunden.

Niemand muss Euch helfen, eine neue Wohnung zu finden, die zu Euch passt. Ich nehme an, ihr seid bereits über 18, also volljährig und damit selbst für Euch verantwortlich. Warum sollte Euch da jemand helfen müssen?

Was Euch evtl. widefährt, ist Mieterschicksal. Wenn ihr es bis zu einer Räumungsklage kommen lasst und diese verliert, werdet ihr ggf. zwangsgeräumt. Wo ihr dann unterkommt, ist wiederum Eure Sache.

Außer Wohnungen gibt es auch Pensionen oder Hotels. Es ist allein Eure Sache, innerhalb von ca. 1 Jahr eine neue Wohnung zu finden. Es soll Regionen geben, wo massenhaft Wohnungen oder Häuser leer stehen.