Mieter über 30 jahren wegen abriß kündigung wirksam?

5 Antworten

und das schon seit 30 Jahren für so ein "niedriges gehalt" ! Er hat es
als vorteil gesehn für so wenig in so einer grossen wohnung zu leben..

Das schreibst Du an anderer Stelle. Die günstige Miete von 500 € warm bedeutet ein zusätzliches Nettogehalt in Höhe der Differenz zwischen dieser Miete und der Marktmiete.

Wenn das Unternehmen, in dem Dein Vater arbeitet, bisher schon so sozial eingestellt war, wird es sich wohl darum kümmern oder zumindest helfen, dass die langjährigen, geschätzten Mitarbeiter auch wieder irgendwo gut unter kommen und dann eben auch etwas mehr Gehalt bekommen, um die Differenz ausgleichen zu können.

Natürlich hat Dein Vater recht, wenn er den Vorteil über all die Jahre gesehen hat, den er durch die günstige Miete hatte. Bei einem derart alten Haus und bei der Wohnfläche von 95 m² betragen normalerweise allein die Betriebskosten rund 250 - 300 € pro Monat. Somit würde eine Kaltmiete von 250 € einem Mietpreis von 2,63 € je m² entsprechen. Geht man davon aus, dass ansonsten in der Gegend die normale m²-Miete bei 5 € als langjähriger Mittelwert gelegen hat, hat Dein Vater all die Jahre je Monat 225 € Miete gespart. Zusammen mit den Betriebskosten also mindestens im Schnitt 450 € je Monat. Rechne das mal auf das Nettogehalt drauf, bist Du schon bei über 2100 € Nettogehalt. Versuche mal heraus zu finden, wieviel Brutto das ist, dann wirst Du Augen machen. So schlecht hat Dein Vater also nie wirklich verdient. Ich kann es gut nachvollziehen, wenn Dein Vater darüber immer sehr glücklich war.

Dazu kommt auch noch, dass er wohl minimale Wegekosten und erheblich mehr Freizeit hatte im Vergleich zu Kollegen, die von weiter her pendeln mussten und womöglich viel von ihrer Zeit im Stau verbrachten.

Wenn also jetzt der Vorteil "Werkswohnung" weg fällt, müsste er soviel Brutto mehr bekommen, dass er auf ca. 2000 € netto kommt. Da noch andere Kollegen betroffen sind, sollte er Kontak mit diesen Kollegen aufnehmen und ggf. mit dem Betriebsrat, um frühzeitig was in die Wege zu leiten.

Reagieren? Noch nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Schlafende Hunde...

Entschädigung? Dazu müßte ein Schaden erst einmal nachgewiesen werden. Derzeit sehe ich nur einen Vorteil von über 160000 €, den Dein Vater bisher in 30 Jahren hatte und keinen Schaden.

Mieterhöhungsausgleich? Genau darum geht es. Wenn also jetzt bekannt wird, dass die Häuser abgerissen werden, sollte sich die Firma Deines Vaters überlegen, wie sie den dadurch entstehenden Nachteil ausgelichen will. Ob allerdings ein Anspruch darauf besteht? Dafür sind dann Betreibsrat und Arbeitsrechtler da.

Hallo, das ist fast schon Lustig. Wie sich der Vermierter das vorstellt! 

Deine Eltern sollten in den Mieterverein eintreten und dein Vater in die Gewerkschaft. 

Ohne Fachkundige Hilfe die deine Eltern auch vor Gericht vertreten können wird die Sache zu Nachteil für deine Eltern ausgehen. Der Mieterverein und die Gewerkschaft führen auch Prozesse vor Gericht und tragen die Kosten.

Mit Hilfe kann ihnen gar nichts passieren.

peterobm  29.01.2017, 13:36

Mit Hilfe kann ihnen gar nichts passieren.

stimmt, wenn die Firma den rechtlichen Weg einschlägt werden die Eltern ausziehen müssen

bwhoch2  30.01.2017, 11:57

@Weisefrau: Fast schon lustig, was Du Dir vorstellst.

Du glaubst:

Mit Hilfe kann ihnen gar nichts passieren.

.. und übersiehst die Möglichkeiten des §573 / 3 des BGB.

Geht man davon aus, dass ein 18-Parteien-Mietshaus, das sicher nicht mehr auf dem neuesten Stand ist und vermutlich aufwändig saniert werden müßte, einem modernen Möbelhaus im Weg steht, darf man wohl davon ausgehen, dass mit dem Verkauf des Grundstücks ein Erlös erzielt wird, der zu den Mieterträgen der nächsten Jahre oder Jahrzehnte incl. der Aufwendungen, die für die Sanierung entstehen würden, in keinem Verhältnis steht.

Bewohner, die jahre- oder jahrzehntelang in den Genuss einer sehr günstigen Wohnung kamen, werden abgefunden.

Wie hoch die Abfindung sein wird, dazu können sicher Betriebsrat und Gewerkschaften versuchen, das beste raus zu holen.

Dass mit deren Hilfe aber nichts passieren kann, ist wohl ziemlich weit her geholt.

Der Mieterverein hat letztlich auch nichts zu melden, denn der Paragraph ist eindeutig und ich nehme an, die Rechtsabteilung der Firma wird die Kündigungen so abfassen, dass sie nicht angreifbar sind.

Weisefrau  30.01.2017, 12:31
@bwhoch2

Nun, zumindest fast nichts. Ich habe vor ein Paar Jahren mit meinen Eltern durchgemacht und die Finanzielle Entschädigung war sehr hoch.

Das war gemeint mit...gar nichts.

Nicht zu vergleichen mit Menschen die sich keine Hilfe holen, weil sie sich einschüchtern lassen.

Das Gefühl nicht Hilflos ausgeliefert zu sein, wollte ich dem Fragesteller vermittel.

Alles andere wird vor Gericht entschieden!

eine Kündigung hat GRUNDSÄTZLICH schriftlich zu erfolgen. Da dies nicht erfolgt ist, KEINE Reaktion und auf KEINEN Fall den Vermieter informieren. 

Eine Abrisskündigung ist zulässig - auch da gibt es Fristen die einzuhalten sind - die Begründung muss in der Kündigung stehen

sie haben ja mindestens eine kündigungsfrist von 9 monaten und die kündigung muss auch schriftlich erfolgen. wenn sie früher raus müssen bekommen sie dafür eine entschädigung, aber genau weiss ich das auch nicht. mieterhöhungsausgleich - wer sollte das bezahlen ???

lasst euch mal bei einem mieterverein beraten - kostet so um die € 20,-

Der Bundesgerichtshof hat klare Vorgaben für die Kündigung von Mietverhältnissen wegen eines Gebäudeabrisses gemacht. Mit dem Eigentum ist für den Vermieter zwar kein Anspruch auf Gewinnoptimierung oder die Veränderung auf Nutzungsmöglichkeiten verbunden, die den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen.

Es muss aber seine Entscheidung respektiert werden, das Eigentum unter Berücksichtigung des Alters, der Sanierungsbedürftigkeit und der Restlebensdauer des Gebäudes wirtschaftlich zu verwerten.

https://www.google.de/amp/m.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/wohnen/mietrecht-abriss-laesst-kuendigung-zu-1922364.amp.html

Yasemin11111111 
Fragesteller
 29.01.2017, 13:32

Voraussetzung ist, dass der Auszug für den Mieter, dessen Familie oder einen anderen Angehörigen des Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Der Mieter kann auch dann in der Wohnung bleiben, wenn er einen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht findet. „Liegen solche Härtefälle vor, können die Gerichte die Fortsetzung des Mietverhältnisses für einen angemessenen Zeitraum anordnen. Unter Umständen können dann jedoch die Vertragsbedingungen zulasten des Mieters geändert werden, wenn die Interessen des Vermieters das rechtfertigen“, betont Rechtsanwalt Steffen Richter.

AntwortMarkus  29.01.2017, 13:35
@Yasemin11111111

Ein nervenaufreibender teurer Prozess mit unsicheren Ende steht also bevor.

peterobm  29.01.2017, 13:39
@Yasemin11111111

solange keine schriftliche Kündigung mit Begründung vorliegt passiert rein gar nix - 

aufgrund der langen Kündigungsfrist habendie Eltern Zeit genug eine Wohnung zu finden. 

Ihnen kann auch ein finanzieller Ausgleich angeboten werden - um den sofortigen Auszug leichter werden zu lassen - das können mehrere Tausend Euro sein

Yasemin11111111 
Fragesteller
 29.01.2017, 13:41
@AntwortMarkus

Leider... Das Problem ist, dass mein Vater arbeitnehmer in dieser Firma ist und das schon seit 30 Jahren für so ein "niedriges gehalt" ! Er hat es als vorteil gesehn für so wenig in so einer grossen wohnung zu leben.. Nun gibt es keine lohnerhöhung aber ausziehn und das doppelte an miete zahlen... Ist mehr wie unmöglich!

peterobm  29.01.2017, 13:49
@Yasemin11111111

zum Gehalt deines Vaters kannst dann die "Miete" die vom Gehalt abgezogen wurde, wieder aufrechnen

ich gehe noch einen Schritt weiter, dein Vater bekommt die Kündigung wegen Betriebsaufgabe - damit könnte eine weitere Abfindung anstehen

Yasemin11111111 
Fragesteller
 29.01.2017, 14:03
@peterobm

Nein , es ist eine Standhafta große Firma ( mein vater ist Gärtner) ... Die Firma wird es witerhin geben, nur die Häuser ( ca. 18 wohnungen) nicht..