Haus gekauft, Mieter zieht nicht aus, was tun?

8 Antworten

musst mit anwalt regeln um keine frist zu versäumen

Leider haben Sie die Mieter jetzt mit gekauft. Ein neuer Mietvertrag muss nicht gemacht werden, da die Herrschaften ja einen haben der gültig ist. wenn diese nicht ausziehen, dann muss ein antrag zur Eigennutzung gestellt werden. haus mit Mietern kaufen ist nicht gut. selber schlecht Erfahrung damit gemacht (fast)

Ihr habt mit dem Haus auch den bestehenden Mietvertrag übernommen. Also schreibt eine Kündigung aus Eigenbedarf. Kündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer.

Du hast das Haus gekauft, ab der rechtlichen Umstände für die Zeit nach dem Kauf überhaupt nicht einkalkuliert.

Der Kaufvertrag wurde Ende Dezember unterschrieben. Ab da, dauert es mindestens 6 Wochen, bis man auch als Eigentümer im Grundbuch steht. Das ist zwischenzeitlich wohl der Fall. Erst ab diesem Moment, kann ein neuer Eigentümer überhaupt erst eine Kündigung aussprechen.

Angenommen ihr seid seit März im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, würde also die Kündigungsfrist bis 30.6.2014 laufen. (3 volle Monate) Somit war Euer Ansinnen, dem alten Besitzer noch 3 Monate Frist zu geben, sowieso rechtlich gar nicht wirksam.

Nun ist der März vorbei, sodass der nächste früheste Auszugstermin der 31.7. ist. Falls der Bewohner schon sehr lange in dem Haus wohnt, verlängert sich zudem die Kündigungsfrist um weitere 3 bis 6 Monate. Das wäre auch noch zu klären.

Es besteht natürlich ein Mietvertrag, denn die Bewohner wohnen erkennbar im Haus und Miete haben sie auch immer bezahlt.

Außer April und da entsteht jetzt Eure Chance: Zahlen die Leute auch im Mai nicht, könnt ihr sie fristlos kündigen. Vorher nicht! Ihr könnt reden mit denen, wäre aber sehr vorsichtig, was die rechtliche Seite anbelangt. Wenn die erst mal Bescheid wissen über ihre rechtliche Position, dann sieht es schlecht für Euch aus. Dann könnt ihr allenfalls ein hohes Abfindungsangebot machen, damit sie vorzeitig raus gehen. Unbedingt zum Rechtsanwalt gehen. Beim Kaufpreis des Hauses kommt es darauf jetzt auch nicht mehr an.

tooba90 
Fragesteller
 10.04.2014, 11:06

Hallo vielen Dank für deine Antwort. Ja also im Grundbuch sind wir seit Mitte März als Eigentümer eingetragen. Also können wir ja jetzt theoretisch eine Kündigung aus Eigenbedarf schreiben. Das Problem ist aber wir haben kein Rechtsschutzversicherung, wenn wir eins machen, haben wir ja dann 3 Monaten Sperrfrist. Während diesen 3 Monaten kann ich ja dann auch keine Kündigung schreiben oder ?

anitari  10.04.2014, 11:59
@tooba90

Während diesen 3 Monaten kann ich ja dann auch keine Kündigung schreiben oder ?

Um eine Kündigung zu schreiben brauchst Du doch keine Rechtsschutzversicherung.

Also können wir ja jetzt theoretisch eine Kündigung aus Eigenbedarf schreiben.

Praktisch auch.

bwhoch2  10.04.2014, 14:04
@anitari

Für diesen Fall braucht ihr auch keine Rechtsschutzversicherung. Ihr braucht sie dann, wenn es einen echten Rechtsfall gibt. Ihr solltet für die Kündigung auf jeden Fall einen Anwalt zu Hilfe nehmen, um einen Rechtsfall zu vermeiden. Nur ein Rechtsanwalt ist letztlich in der Lage, eine Eigenbedarfskündigung so zu schreiben und so zu begründen, dass sie auch Bestand hat. Gehe einfach mal davon aus, dass der, der ausziehen soll, aber nicht will, mit dem Kündigungsschreiben auch zu einem Rechtsanwalt oder zum Mieterverein geht, nur um prüfen zu lassen, ob diese auch vor Gericht Bestand hätte. Findet man dabei etwas, woran man sich hochziehen kann, wird man die Kündigung entweder ignorieren oder ihr widersprechen und dann müßt ihr ihn verklagen und dann habt ihr einen Rechtsfall an der Backe. Möglicherweise werdet ihr am Ende gewinnen und der Beklagte hat alle Kosten zu tragen, aber es kann auch anders aus gehen. Ein gewisses Risiko ist immer vor Gericht.

Wenn aber ein Rechtsanwalt für Euch die Kündigung schreibt, könnt ihr einigermaßen sicher sein, dass diese so abgefasst wird, dass es daran nichts zu zweifeln gibt. Er/sie prüft auch für Euch, wie lange die Kündigungsfrist ist und wann Euer Mieter spätestens ausziehen muss.

Rechtsschutzversicherung: Wenn ihr jetzt eine abschließt, um unter anderem einen solchen Rechtsfall abzudecken, sollte das kein Problem sein. Denn jemand eine berechtigte Kündigung auszusprechen, ist noch kein Fall. Zum Fall wird es erst dann, wenn die Mieter am Ende der Kündigungszeit (ab jetzt mehr als 3 Monate) nicht ausziehen, also wenn ihr veranlasst werdet, auf Räumung zu klagen. Solltet ihr eine Rechtsschutzversicherung finden, die solche Fälle auch abdeckt, dann wären bis dahin 3 Monate vorbei. (Empfehlung: Wendet Euch doch mal an Haus&Grund. Die haben nicht nur die Kontakte zu versierten Anwälten, sondern auch eine günstige RS-Versicherung für Immobilieneigentümer.)

Auch wenn das alles jetzt Geld kostet: Denkt daran, dass ihr ein Haus gekauft habt und es auch bald nutzen wollt. Und wenn das nun zusätzlich etwas kostet, ist es doch gering gegenüber den Verlusten, die ihr ansonsten noch hättet.

Es besteht kein Mietvertrag? Dann hat er keinerlei Rechtsgrundlage dort zu wohnen. Theoretisch könnt ihr ihn einfach vor die Türe setzen (warten bis er weg ist und dann schlösser austauschen. Wäre rechtlich in Ordnung) Ich würde ihm schriftlich eine letze Frist zum Auszug geben, die Konsequenzen mit auflisten wenn nicht und schaun dass er sich an die hält. Wenn nicht --> dann wirklich in Abwesenheit schlösser austauschen

anitari  09.04.2014, 20:40

S..blonde Antwort.

Zeugt von 0 Ahnung der Materie ... DR [Daumen Runter]