Will der Vermieter bei selbstdurchführende Badmodernisierung eine Rechnung sehen?

12 Antworten

Es wurde viel zur steuerlichen Seite geschrieben:

Dazu mein Senf. Wenn der Vermieter 6 Kaltmieten weniger Einnahmen hat, braucht er dafür keine Steuern zu zahlen. Dazu muss er keine Belege über Reparaturen etc. vorlegen. Zahlt er nichts weiter zur Sanierung dazu, hat er auch keine weiteren Kosten, die er von der Steuer absetzen könnte. Die steuerliche Seite dürfte also eher keine Rolle spielen.

Warum will der Vermieter einen Kostenvoranschlag?

Er erläßt Dir 3200 €. Du könntest jetzt, billige Fliesen für 10 €/m² kaufen und hättest bei 25 m² insgesamt Kosten von 250 €. Dazu noch billigen Kleber und etwas Fugenmasse. Insgesamt also 300 €. Dann kommt noch Dein Freund und gemeinsam macht ihr die Arbeit und Du zahlst ihm z. B. 500 € bar. Am Ende noch ein paar billige Armaturen aus dem Baumarkt und das Bad ist für 1000 € "saniert". Übrig bleibt ein Reibach von 2200 €.

In einem Jahr ziehst Du dann plötzlich aus kurz bevor sich Schimmel in den Fugen breit macht und auch die ersten wunderbar verlegten Fliesen wieder abfallen, wobei die ersten Billigfliesen am Boden auch gleich noch absplittern. Und schließlich erkennt der Vermieter dann auch noch, dass die alten Leitungen gar nicht ausgetauscht wurden...

Abgesehen davon, dass ich eine solch umfangreiche Sanierung niemals einem Mieter überlassen würde, wäre ich auch bei der von Dir vorgestellten Möglichkeit schon sehr darauf aus, zu erfahren, was genau geplant ist und ich würde darauf achten, dass auch tatsächlich alle Rohrleitungen, die unter den Fliesen verlaufen, erneuert werden. Schließlich würde ich auf eine optimale Vorbehandlung des Untergrunds für die Fliesen wert legen und auch darauf achten, dass die Fliesen fachmännisch in guter Qualität verlegt und verfugt werden.

Um das vorab einigermaßen feststellen zu können, ist der Kostenvoranschlag unabdingbar.

Ja, natürlich will er eine Rechnung sehen. Sie ist für ihn Beleg und Dokumentation der sach- und fachgerechten Arbeitsausführung sowie Garantie. Zudem steuerlich absetzbar.

Schwarzarbeit werden Dir Verwaltung und Vermieter ganz sicher nicht abnehmen. 

Bei dieser umfassenden Sanierung würde ich als Mieter nichts tun, sondern den Vermieter eine Fachfirma seiner Wahl beauftragen lassen. 

Er kann ja nicht die vollen Sanierungskosten auf Deine Miete umlegen, sondern muss sowieso erforderliche Instandhaltungs- u. Instandsetzungsarbeiten abziehen (Erneuerung Rohrleitung, Rep. Fliesenbelag etc.).

Eine Mieterhöhung wg. Modernisierung muss den Bestimmungen des § 559 BGB folgen - da kann und muss er Dir dann alles aufschlüsseln.

Mignon3  08.04.2016, 09:59

Zudem steuerlich absetzbar

Für den Vermieter wäre die Rechnung nur dann steuerlich absetzbar, wenn er Rechnungsempfänger wäre. Da der Fragesteller jedoch Auftraggeber ist, wird die Rechnung auf seinen Namen ausgestellt sein, so dass der Vermieter sie steuerlich nicht verwerten kann.

TrudiMeier  08.04.2016, 10:05
@Mignon3

Aber sie dient zumindest als Kontrolle, dass die vereinbarten Arbeiten auch fachgerecht durchgeführt wurden.

Ich persönlich würde meinen Mieter niemals da rumwurschteln lassen. Woher weiß ich denn, ob er die alten Leitungen tatsächlich erneuert und nicht die alten drin lässt, aber neue in Rechnung stellt, wenn ich nicht gerade daneben stehen?  Oder holt Material aus dem Baumarkt nebenan, stellt mir aber teureres in Rechnung?

Und ohne Rechnung und Kostenvoranschlag liefe da gar nix. Weiß ich denn, ohne Rechnung, ob der Mieter die Fliesen nicht selbst an die Wand gepappt hat?

HerrVonRibbeck  08.04.2016, 10:11
@TrudiMeier

Trudi, Mignon bezieht sich in seinem Kommentar ausschließlich - und das zu Recht - auf die steuerliche Absetzbarkeit. Ansonsten herrscht doch Konsenz.

Mignon3  08.04.2016, 10:14
@TrudiMeier

@ TrudiMeier

Ja, du hast natürlich vollkommen Recht. Mir ging es nur um die steuerliche Absetzbarkeit.

Mignon3  08.04.2016, 10:15
@HerrVonRibbeck

@ HerrVonRibbeck

Danke! Ja, so war es gemeint. Ansonsten absoluter Konsens, wie du geschrieben hast.

TrudiMeier  08.04.2016, 10:15
@Mignon3

Schuldigung :-(

Steuerlich hast du natürlich recht!

HerrVonRibbeck  08.04.2016, 10:23
@TrudiMeier

Und ich schreib Konsens auch noch mit 'z' - OMG. Geh jetzt erstmal meinen Blutzuckerspiegel erhöhen.

ohne rechnung wird dein vermieter das wohl nicht machen. er braucht die handwerkerrechnung um diese steuerlich geltend zu machen.

nebenbei: das bad ist baufällig (wenn fliesen abfallen) und er will dir die miete erhöhen wenn er es saniert? lies dich hier mal ein, eventuell hilft dir das: http://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-bad/

Jti1234 
Fragesteller
 08.04.2016, 09:52

Nein, dadurch das alles komplett neu gemacht wird kann er es als modernisierende Instandhaltung durchführen und dann dürfte er erhöhen.  Und wenn er das mit der Miete verrechnet kann er es doch gar nicht steuerlich absetzen oder? Müsste er das nicht erwähnen dass er eine Rechnung haben möchte. Es steht ja noch nciht mal drin, dass ich ihm das Angebot vorlegen soll Geschweige denn dass es fachlich durchgeführt werden muss. Nur das ich es übernehme und er sich beteiligt.

Hexe121967  08.04.2016, 10:11
@Jti1234

nochmal: lies dir mal genau durch, wieviel prozent der kosten er auf deine jahreskaltmiete umlegen dürfte und wie sich das genau errechnet. ich hab den eindruck, dein vermieter möchte möglichst billig an eine wertsteigerung seiner wohnung kommen.

Mignon3  08.04.2016, 11:23
@Hexe121967

@ Hexe

ich hab den eindruck, dein vermieter möchte möglichst billig an eine wertsteigerung seiner wohnung kommen.

Das sehe ich auch so und zusätzlich wälzt er noch alle Kostenrisiken auf den Fragesteller ab.

Hexe121967  08.04.2016, 11:28
@Mignon3

@Mignon3 - eben. er dürfte max 11% der kosten (nach gewissen abzügen) auf die jahresmiete umlegen. das währen bei 5000 euro eben max 550 euro im jahr - wobei der nicht die vollen 5000 euro als modernisierungsmaßnahme geltend machen darf.

Es ist dir klar, dass du das gesamte Kostenrisiko der Baderneuerung trägst?

Stelle dir mal vor, es werden - gerade bei der Rohr-/Leitungsverlegung - hinter den Fliesen Mängel gefunden, die im Augenblick gar nicht ersichtlich sind. Die mußt du in unbegrenzter Höhe bezahlen. Tust du das nicht, nimmt der Vermieter das Bad nicht ab. Ihm hingegen kann es völlig gleichgültig sein, wie teuer die Modernisierung letztendlich wird. Er trägt nur einen schon jetzt definierten Kostenanteil von 6 Monatsmieten (€ 3.200).

Gerade bei Altbauten - ich nehme an, dass es sich um einen solchen handelt, wenn eine Badmodernisierung ansteht - gibt es immer unvorhersehbare Risiken (meistens in den Wänden, hinter dem Putz versteckt), die richtig ins Geld gehen können.

Außerdem hast du bisher nur den Kostenvoranschlag deines Vermieters. Er könnte die Installationsfirma gebeten haben, ein niedriges Angebot zu machen, um dir die 50:50-Lösung schmackhaft zu machen und selbst gu dabei wegzukommen. Darauf würde ich mich an deiner Stelle nicht verlassen. Man holt immer mehrere Angebote ein!

Ein zusätzliches Risiko ergibt sich daraus, dass du die Arbeiten offensichtlich ohne Rechnung (= Schwarzarbeit) von deinem Bekannten durchführen lassen willst, wenn ich es richtig verstanden haben. Das ist nicht nur illegal, sondern du hast auch keine Handwerkerfirma, die du haftbar machen könntest, wenn die Arbeiten nicht sach- und fachgerecht durchgeführt wurden. Du haftest also auch noch für deinen Bekannten.

Du begibst dich auf "sehr glattes Glatteis".

Der Knackpunkt wird wohl, die Abnahme durch die Hausverwaltung, werden. Wenn die mit der Arbeit zufrieden sind, also fachgerecht ausgeführt, dürfte der Vereinbarung wohl nichts im Wege stehen, ist das nicht so, wird es wohl Abstriche geben oder man verlangt sogar, das fachgerecht nach gebessert wird. Eine Rechnung wird er auf jeden Fall sehen wollen.