Darf der Vermieter den Bau eines Spielplatzes über die Mieterhöhung von 35qm-Junggesellenwohnungen finanzieren?

3 Antworten

Ich sehe keine nachhaltige Verbesserung der Wohnverhältnisse, zumal außerhalb derselbender Spielplatz errichtet wird. Diese Kosten sind nicht umlegbar, wohl aber die laufende Unterhaltung als Betriebskosten.

Wenn der Vermieter auf zu seiner Immobilie gehörendem unbefestigten Fußweg ein Pflaster legen lässt, ist das auch nicht umlegbar.

Ich habe nicht die geringste Ahnung, ob der Vermieter das überhaupt umlegen darf. Aber dass es dabei gar keine Rolle spielt, ob Du Junggeselle oder Familienvater einer siebenköpfigen Familie bist, kann ich Dir sagen.

Der Vermieter darf das, wenn nach §555b die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden.

Es geht nicht um meinen Familienstand, sondern um die Wohnung, deren "Wohnverhältnisse verbessert werden" sollen. Werden die Wohnverhältnisse einer Ein-Zimmer-Wohnung verbessert, wenn ich einen Spielplatz baue?

@nick333

Die Verbesserung bezieht sich auf die ganze Wohnanlage und muss daher von Dir mitbezahlt werden. Ich glaube allerdings nicht, dass die 22 €, die bei Dir anfallen, sich allein auf den Spielplatz beziehen.

Der Vermieter darf das.

Ich gebe Dir ein anderes Beispiel:

Es gibt eine Aufzug und Du wohnst im Erdgeschoss.

Die Wartungskosten musst Du anteilig zahlen auch wenn Du den Anschluss nicht nutzt.

Der Vermieter darf das.

Quelle?