Modernisierung des Bades! Ist das so rechtens?

6 Antworten

Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter drei Monate vorher schriftlich ankündigen muss wann er die Modernisierungsarbeiten genau vorhat (zumindest bei solchen großen Modernisierungsangelegenheiten)!?

Im Mietrechtlichen Sinne muss hier zwischen "Instandsetzungen" und "Modernisierungen" unterschieden werden.

Auch wenn das Bad offensichtlich modernisiert wird, handelt es sich hierbei tatsächlich wohl um eine Instandsetzung.

Warum? Die bei der Modernisierung geforderte Ankündigungsfrist von 3 Monaten (§555c BGB) bezieht sich in erster Linie auf die hieraus resultierende Mieterhöhung (§ 559 BGB).

Hier muss dem Mieter die Ausübung eines Sonderkündigungsrechts, bzw. die Prüfung einer Härte eingeräumt werden.

Da hier aber keine Mieterhöhung gefordert wird (zumindest lese ich in der Frage nichts davon), gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht.

Eine Ankündigungsfrist bei Instandsetzungsmaßnahmen gibt das BGB nicht her. Das muss im Einzelfall entschieden werden, wobei ich 3 Wochen für ausreichend halte.

Haben wir rein rechtlich ein wenig Mitspracherecht bei der terminlichen Gestaltung? Ist eine Wohnung ohne sanitäre Anlagen überhaupt bewohnbar? Wo gehen wir die Zeit über Duschen?

Das sollte mit dem Vermieter besprochen werden. Das "Recht" gibt nur vor, dass Ihr Instandsetzungsmaßnahmen zu dulden habt.

dass der Vermieter drei Monate vorher schriftlich ankündigen muss wann er die Modernisierungsarbeiten genau vorhat 

Du hast recht, solch umfangreiche Maßnahmen müssen drei Monate vorher angekündigt werden, allerdings müssen keine "genauen" Termine genannt werden.

Das kann häufig auch gar nicht geleistet werden (Verfügbarkeit der Handwerker, Materialien).

Dafür ergibt sich aus einer solchen Modernisierung möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht, deshalb auch die "Vorlaufzeit".

Rücksicht auf deine persönliche Lebensplanung muss der Vermieter, solange er die Fristen einhält, nicht nehmen. Als Mieter wäre man dann verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, es gibt einen Zugang zur Baustelle (was ja nicht heißt, anwesend zu sein).

Achtung! Ich lese in der Frage nichts von Mieterhöhungen. Folglich handelt es sich gar nicht um eine Modernisierung im mietrechtlichen Sinne (Ohne Ankündigungsfrist und Sonderkündigungsrecht), sondern um (umfangreiche) Instandsetzungsmaßnahmen nach § 535 BGB.

Ihr wollt ja auch nach Österreich, oder? Gebt in der Zeit den Schlüssel ab und ihr habt schon einen Teil der Zeit überbrückt.

Zum anderen habt ihr vielleicht bekannt in der Stadt wo ihr unter kommen könntet?
Während der Zeit könntet ihr über einen miet Nachlass fragen, da könntet ihr das Geld nehmen und dann Folgekosten von bezahlen.

Euer Bad ist 50 Jahre alt und soll nun endlich modernisiert werden und da fangt ihr an, dem Vermieter Steine in den Weg zu schmeissen? Das ist mir absolut unerklärlich.

Seit der Vermieter da war, um Angebote einzuholen, wußtet ihr, dass so eine Maßnahme auf Euch zu kommt. Wenn ihr jetzt Zicken macht und die geplante Modernisierung im Oktober verhindert, kann es sein, dass das Angebot für eine spätere Inangriffnahme nicht mehr zuhalten ist und alles erheblich teurer wird.

Die Zeitdauer von 2 Wochen ist realistisch, zeigt aber auch, dass sehr eng geplant wurde und wenn die verschiedenen Gewerke gut aufeinander abgestimmt durch gezogen werden, ist es tatsächlich in der kürzest möglichen Zeit von 2 Wochen vorbei.

Wird in dem MFH nur Euer Bad modernisiert? Vermutlich auch die Bäder von darüber oder darunter liegenden Wohnungen, denn normalerweise müssen auch die ganzen Leitungen, die irgendwo durchs Haus gehen ausgetauscht werden. Da kann es gut sein, dass das in anderen Wohnungen gleich alles mitgemacht wird. Wie soll ein Vermieter nun alle Mieter terminlich unter einen Hut bekommen?

Warum das gerade jetzt sein muss? Vielleicht gibt es Probleme mit den alten Wasserleitungen?

Ihr wußtet, dass es im Oktober sein könnte. Was würde sich denn ändern, wenn es im November oder Dezember gemacht würde? Oder im Januar? Eure Probleme wären die gleichen!

Wenn ihr dagegen jetzt den geplanten mehrtägigen Aufenthalt in Österreich auf eine ganze Woche ausdehnen könnt, habt ihr eine Woche, in der ihr Euch nicht um die Badsanierung kümmern müßt und die Handwerker in Ruhe arbeiten können. Das passt doch super! Ihr braucht keine Angst zu haben, dass Euch irgendwer in Eurer Wohnung irgendwas anstellt. Sperrt alle Zimmer ab, in denen die Handwerker nichts zu suchen haben und gebt den Wohnungsschlüssel dem Vermieter. Dann passiert auch nichts.

Eure kreativen Gedanken sollten jetzt nicht dahin gehen, wie ihr die Arbeiten verhindern oder hinaus zögern könnt, sondern, wie ihr mit den beiden Wochen bzw. mit der einen verbleibenden Woche ohne Bad klar kommt. Es muss nicht der nächste Teich oder Fluss sein!

Entweder der Vermieter kann Euch im gleichen Haus oder in unmittelbarer Nachbarschaft eine Ausweichwohnung nennen, die ihr vorübergehend nutzen könnt oder ihr stimmt mit ihm ab, in welcher Pension ihr Euch einmieten könnt, um in dem Zimmer dort wenigstens das Bad nutzen zu können. Wo ist das Riesenproblem? Mit etwas positiver Einstellung zu etwas, was ihr sowieso nicht verhindern könnt, kommt ihr gut durch diese Zeit und könnt Euch danach über ein schönes neues Bad freuen, auch wenn ihr es nur noch ein gutes Jahr nutzen werdet. Helft lieber dem Vermieter und den Handwerkern, dass alles möglichst problemlos und zügig abläuft.

Zweischneidig.

Einerseits muss ich hierbei um ein bischen Verständnis werben für einen Vermieter.

Der ist sozusagen eine Geisel der Handwerker. Handwerker bestimmen, wann sie kommen (Anruf... hallo, ja morgen kommen wir. Ach da passt es nicht? Ok, wir hätten da nächstes Jahr......).

Was soll der machen? Die Handwerker sagen dem, wann sie kommen und fertig. Denen sind Fristen sowas von Schnurzepiepegal. Handwerker schalten und walten, wie sie wollen, weil jeder weiß, dass er frih sein kann, das überhaupt mal einer vorbeischaut.

Was die hygienischen Bedürfnisse angeht, Du hättest sicherlich das Recht auf Erstattung von Ersatzkosten bzw. Mietminderung für die Zeit. Gut, dann hast Du noch nicht geduscht, jedoch je nachdem, wie der Handwerker das macht, wären das nur wenige Tage, die man das Bad gar nicht nutzen könnte. Im Allgemeinen geht sowas ruckzuck vonstatten.