Wildpinkler und trotzdem bei der Polizei bewerben?

8 Antworten

Wenn das alles war, sollte es nicht so schlimm sein, die Wahrscheinlichkeit das er genommen wird sinkt dadurch nur ein bisschen

Wildpinkeln ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird - in Deinem Fall wohl nur !! mit 35 Euro. ( Also äußerst preiswert . )

https://www.bussgeldkatalog.org/wildpinkeln/

Wer jedoch Glück hat, dem droht lediglich ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das genau angesetzt ist, regelt jede Region selbstständig. Besonders strenge Städte verhängen dafür sogar bis zu 5000 Euro Strafe. Einige Beispielstädte sind Erfurt, Hannover oder auch Stuttgart, wo für Wildpinkeln ein saftiges Bußgeld verlangt wird.


Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz wird übrigens auch mit 35 € geahndet.


.....mein Kollege wurde letztens, dummerweise, beim urinieren in der Öffentlichkeit von der Polizei erwischt.

Das solltest Du so allerdings niemals mehr sagen!

Das ist ja eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Wüsste nicht, inwieweit das bei einer Bewerbung relevant sein sollte. 

Das spielt keine Rolle. Er zahlt wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße, das hat nichts mit einer gerichtliche Strafe zu tun. Er soll das zahlen und gut ist. 

In Berlin ist das bestimmt sogar eine Voraussetzung 😜