Wenn bei einem Motorrad etwas von TÜV abgenommen wird, kann man Probleme mit der Polizei bekommen?

8 Antworten

Ja kann man.

Erstmal muß in einer Änderungsabnahme immer drin stehen, welche alte Änderung schon berücksichtigt wurde. Nimmt der Prüfer das ab, obwohl es nachweislich nicht paßt, ist die Änderungsabnahme natürlich nicht rechtens.

Läßt sich also später nachweisen, dass die Abnahme positiv bestätig wurde, obwohl es nicht zulässig oder technisch OK war, ist die Abnahme auch nicht gültig.

Du wirst aber nicht dafür belangt im Sinne einer Strafe oder eines Bußgeldes, da Du als Laie Dich auf die Abnahme verlassen hast.

Es wird aber trotzdem so sein, daß Du das Fahrzeug in einen zulässigen Zustand bringen mußt.

Bemängeln und verlangen können die immer. Ob sie auch was bekommen ist dann ne andere Sache. Die sind in der Beweispflicht.

Wenn ein TÜV Prüfer das eingetragen hat , müssen die nen Gutachter bei bringen der klar belegt, daß der Prüfer gegen die geltenden Vorschriften gehandelt hat. 

Und auch dann zahlst du kein Bußgeld, da du ja nichts falsch gemacht hast.  Du mußt es aber gegebenfalls zurück bauen. Über die Kosten kannste dich dann mit dem TÜV Prüfer streiten.

Ich seh gerade daß du auch etwas über eine EXC auf der Straße fragst. 

Das ist genau so ein Punkt. Wenn da die offene Motorleistung eingetragen ist, weis jeder Polizist sofort, daß das technisch gar nicht machbar ist die Werte einzuhalten. Wenn der dich dann zur Überprüfung schickt machen die ne Lärm- und Abgasmessung und dann  wird die Eintragung rückgängig gemacht und du zahlst die Rechnung. Außerdem bekommt der Prüfer,  der das eingetragen hat, dann gehörig eine aufs Dach

Deine Antwort ist die einzige vollkommen korrekte.

Hatte ich selbst schon, der Kunde hatte ein Fahrwerk und andere Felgen verbaut, da passte nichts, die Räder schliffen.

Das war dann trotz Abnahme der GTÜ nicht zulässig. Auf Rückfrage bei der GTÜ würde dann in "Amtshilfe" die Änderungsabnahme für ungültig erklärt und der Kunde bekam dort seine Gebühr erstattet.

Der Prüfer war auch seit längerer Zeit schon entlassen worden.

Also wenn du alles eingetragen hast was Eintragungspflichtig ist nach der Abnahme bzw. die ABE´s für Teile die nicht eingetragen sind immer schön vorzeigen kannst gibt es keine Probleme...Blinker haben "glaub ich" wenn sie konform sind vorne ein CE Zeichen und sind so ohne weitere Eintragung oder Nachweiß Rechtskonform (z.B. Mehrfunktionsblinker von Kellermann )....Selbst bei meiner Auspuffanlage BSM VLine ist keine Eintragung nötig und die Polizei wollte nicht mal eine ABE sondern nur diese eingestanzte Nummer vom Auspuff sehen

Wenn alles vom TÜV abgenommen wurde nicht. Dann ist es ja verkehrssicher und entspricht den Regeln

Wenn die Umbauten abgenommen sind und im Fahrzeugschein korrekt eingetragen sind, können die Wachtmeisterchen nichts dagegen tun.