Wild ausgewichen an der Autobahn aus der Schreckenssekunde - Unfalltotalschaden - Teilkasko?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi Limitlesess666,

dein Freund benötigst für den Teilkaskoschaden eine Wild-/Tierunfallbescheinigung zur Vorlage bei deiner Kfz-Versicherung von der Polizeistelle, welche den Unfall aufgenommen hat!

Hatte auch im Nov. letzten Jahres einen "berührungslosen Wildschadenunfall" (Fuchs) und meine Teilkaskoversicherung hat mir den ganzen Totalschaden laut Gutachter erstattet ;-)

Gruß und viel Erfolg wünscht dir siola55

siola55  13.04.2017, 22:52

Oh, danke für den Stern und frohe Ostern ;-)

Oh, da tauchen Probleme auf:

  • Bei einem Fuchs darf man nicht ausweichen, ausweichen darf der Fahrer nur bei großen Tieren, die Rehe sind genau im Grenzbereich - großes Reh ausweichen, kleines Reh nicht ausweichen. (Mir ist durchaus bekannt, dass auch ich in der Situation evtl. falsch handeln würde.
  • Da das Tier nicht vorhanden ist, müsste er ferner durch Zeugen oder Haar- bzw Schweißspuren am Auto beweisen, das es sich um einen Haarwildschaden handelt. Da keine Berührung stattgefunden hat bleiben nur Zeugen, die vermutlich nicht vorhanden sind. Ebenso wäre ein glaubhafter Polizeibericht oder eine Bescheinigung des Jagdausübungsberechtigten hilfreich.

Da das Tier für ein ausweichen und die damit versicherten "Rettungskosten" zu klein war und er ferner das gesamte Ereignis schwer beweisen kann sehe ich keine Chancen den Schaden über eine Teilkasko abzurechnen. Bei einer Vollkasko (die er vermutlich nicht hat) wäre der Schaden versichert.

Das wird Probleme geben...

Einen Wildunfall muss man der Teilkasko glaubhaft machen.
Wenn es dafür keine Spuren am Fahrzeug gibt fällt schon mal ein gewichtiger Beweis weg. Was bleibt ist nur die eigene Aussage.

Dazu kommt noch das ein Fuchs zu den kleinen Tieren zählt auf die man besser drauf halten sollte als ihnen ausweichen.

In diesen Fällen stellt sich die Teilkasko dann oft quer - zahlen würde nur die Vollkasko...

je nachdem, was der unfallermittler feststellt wird gezahlt oder auch nicht.

Im schlimmsten Fall (Ablehnung Wildschaden) lassen sich zumindest die Glasschäden am Fahrzeug abrechnen.