Zahlt die Versicherung in diesem Fall etwas,wird mir alles gezahlt wenn ja wie?

8 Antworten

Den Schaden hast doch du selbst verursacht!

Stell dir mal vor, an dieser Stelle hätte ein Mensch gestanden, den du überfahren hättest. Hättest du dann auch von ihm verlangt, dass er deinen Schaden am Auto erstatten muss?

STVO § 1!

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wieso hat Dein Berater/Makler keinen Plan? Wo bitte bist Du denn versichert?

Meine TK bezahlt Glasbruch, also eine Scheibe nebst Einbau, dafür bezahle ich sie doch, oder?

Wenn eine Frau nebst Kinderwagen übergerubbelt wird, wird es teurer. Dafür wäre aber nicht die TK zuständig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deine Teilkasko zahlt die Heckscheibe abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung. Die SB könntest Du evtl von dieser Gartenbaufirma erhalten, wenn der Bagger nicht ordnungsgemäss abgesichert dagestanden ist. Allerdings halte ich das für nahezu abwägig, da hätte auch ein anderes Auto parken können, welches genauso unbeleuchtet gewesen wäre.

Letztlich bist Du alleine Schuld, wenn Du mit beschlagenen Scheiben fährst (bzw die Heckscheibe wohl nicht ganz sauber gemacht hast). Wenn man Nichts sieht darf man schlicht nicht fahren!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Unklar, ob den Absteller des Baggers hier eine Mitschuld trifft. Hauptverschulden liegt bei dir.

Deine Teilkasko zahlt den Schaden an der Verglasung deines Fahrzeugs. Deine Kfz Haftpflicht zahlt den Schaden am Bagger zu dem Anteil zu dem du haftest. Die Betriebshaftpflicht des Gartenbaubetriebs zahlt die Schäden an deinem Auto zu dem Anteil zu dem der Baggerabsteller haftet.

Wer rückwärts fährt, hat eine besondere Sorgfaltspflicht. Und DU bist gegen den Bagger gefahren und nicht umgekehrt.

Der Baggerbetrieb bekommt höchstens ein Teilschuld, weil er versäumt hat das Gerät zu sichern.