Steigt man bei diebstahl beim kfz auch in der versicherrung

4 Antworten

Nein , denn Brand und Entwendung fällt unter die Teilkasko und diese hat keine Schadenfreiheitsrabatt. So steigt der Beitrag direkt nicht. aber bei vielen Diebstählen kann es sein dass das Auto der Marke in einen Ungünstigere Typklasse fällt, so steigt diese indirekt doch. Allerding für alle Versicherten die das gleiche Auto fahren. Eine Rückstufung wie bei der Haftplicht od. Vollkasko gibt es nicht.

Nein, für die Teilkasko gibt es generell keinen Schadenfreiheitsrabatt und daher auch keine Hochstufung im Schadenfall. Es wird aber über die Jahre auch nicht günstiger, wenn man keine Schäden hat.

Allerdings haben die Meisten bei der TK eine Selbstbeteiligung vereinbart (meist 150€).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei Teilkaskoschäden erfolgt keine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. D.h. keine Prämienerköhung

wie die anderen schon sagten: NEIN