Wie/Wann oder überhaupt Einnahmen auf Paypal versteuern als Musiker?
Hallo, seit Januar 2020 habe ich angefangen Musik zu machen und bis heute insgesamt ca. 2300€ (2800Dollar) verdient. Ich benutze einen Distributen aus dem Ausland, der meine Songs auf Spotify etc. stellt und am Ende des Monats kann ich dann das Geld (ist in DOLLAR) auf mein PayPal Konto überweisen.
Nebeninfo:
-> Ich bin Schüler
-> keine sonstigen Einkommen
-> Meine Mutter ist (auf Grund der aktuellen Lage) leider auf das Jobcenter angewiesen
-> Lebe bei meiner Mutter
Das Geld habe ich immer auf dem PayPal Konto (verbunden mit dem Bankkonto) meiner Mutter überweisen lassen. Ab und zu habe ich auch das Geld vom Paypal Konto auf das Bankkonto überwiesen.
Zuletzt habe ich 700€(ca.840 Dollar) von meinem Distributen erhalten, da habe ich erst angefangen mir Gedanken zu machen über Versteuerungen, ich muss doch so etwas bestimmt anmelden, erst recht, wenn es vielmehr wird pro Monat.
Ich habe mir nun ein Bankkonto zugelegt und ein eigenes PayPalkonto.
Nun ist meine FRAGE/N:
Wie kann ich es dem Finanzamt mitteilen?
Ich will wie jeder andere auch Steuern dafür bezahlen, damit ich keine Probleme bekomme, doch
Wie kann ich das versteuern lassen?
Wie teuer kostet so etwas überhaupt?
Gibt es da einen Freibetrag?
Bin ich eigentlich selbstständig?
...
Ich habe gehört, dass man das nur einmal Pro Jahr machen muss und das durch einer Steuererklärung.
Bitte hilft mir freundlich und lässt dumme kommentare bitte sein. Ich habe versucht alles aus Google rauszubekommen, leider erfolglos und leider hatte ich das noch garnicht in der Schule..
2 Antworten
Das bist dann selbständig. das ganze fällt dann aber wohl unter freiberuflichkeit, so das Du kein gewerbe anmelden musst. Du musst dich nur beim Finanzamt anmelden Da musst du eine Umsatzsteuererklärung abgeben oder dich vom Umsatzsteuerausweis befreien lassen. Dann musst du noch eine Einnahmen ausgaben Rechnung machen und eine Steuerklärung für das Jahr 2020 abgeben.
Bist du schon 18 jahre ? unter 18 jahre darfst du keine selbständige tätigkeit ausüben, ohne Zustimmung des familiengerichtes.
Und dann noch das Problem mit dem jobcenter. hier wurden eine selbständige täigkeit und die dementsprechenden einnahmen nicht angezeigt. da drohen rückzahlungen und sanktionen.
Das gilt trotzdem. Du musst alleine Einnahmen anzeigen während des Leistungsbezuges.
Vor allem wird dieses EINKOMMEN das JC nahezu komplett mit der Leistung verrechnen und von euch Leistungen zurückfordern. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Ihr habt nicht genug Geld zum Leben. Daher bekommt ihr Alg II aus Steuergeld. Nun erwartet der Steuerzahler dass ihr jedes NEUE Einkommen für euch verwendet, um weniger aus Steuern finanziert werden zu müssen.
Das Finanzamt kommt dann später nochmal auf dich zu.
Verstehe, ich danke dir für deine Sachliche und sehr hilfreichen Antwort. Ich glaube aber nicht, dass Sanktionen drohen, weil wir erst seit kurzem auf das Jobcenter angewiesen sind. Oder gilt das da trotzdem