Wieviele bekommt man von den 1450 Euro Umzugskostenpauschale tatsächlich zurück?
Hallo, ich bin verheiratet und habe ein Kind. Unsere Familie ist vor über einem Jahr umgezogen, der Fahrtweg in meine Arbeit hat sich dadurch um mehr als eine Stunde verkürzt. Somit kann ich einen Pauschalbetrag von 1450 Euro steuerlich absetzen. Ich habe einen Freund, der eine Umzugsfirma hat, beauftragt, den Umzug durchzuführen. Er hat es ohne Rechnung gemacht, und gemeint, dass wir die 1450 Euro sowieso wieder zurückbekommen. Mir ist das schon seltsam vorgekommen, dass wir den gesamten Betrag wieder zurückbekommen. Jetzt mache ich gerade die Steuererklärung und es sind so um die 300 Euro, die wir ohne Belege zurückbekommen. Stimmt das so? Oder mach ich was falsch bei der Steuererklärung? Freu mich über Antworten! Liebe Grüße, Eric
7 Antworten
Um die 1.450 € verringert sich Dein zu versteuerndes Einkommen.
1.450 € bekommst Du natürlich nicht zurück.
Bei einem Grenzsteuersatz von etwa 20 % kommt das mit 300 Euro hin.
Die Umzugskostenpauschale ist ja nicht der Betrag, den man zurück bekommt, sondern das ist der "Pauschalbetrag" der dann für die Berechnung genommen wird. Es wird dann angenommen, dass der Umzug eben das gekostet hat, hat den Vorteil, dass man keine Belege einreichen muss.
Und dann kommt das mit 300€ hin.
Allerdings würd ich bei solchen Beträgen immer auf einen Beleg bestehen, auch wenns ein Freund gemacht hat. Zum einen für meien Sicherheit und zum anderen bekommt der Freund auch ärger, denn ohne Beleg kann man davon ausgehen, dass das jetzt an der Steuer vorbei geschleust wird und damit Schwarzarbeit ist.
Du hast die Frage sinngemäß schon einmal gestellt und die passenden Antworten erhalten.
Gesetzt den Fall, das Finanzamt akzeptiert diesen Betrag ohne Beleg: dann musst Du berücksichtigen, dass es sich um Werbungskosten handelt und dass nur der Betrag berücksichtigt wird, der über dem Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 1.000,00 € liegt, allerdings zusammen mit den übrigen Werbungskosten wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte usw.
Diese Werbungskosten vermindern Dein zu versteuerndes Einkommen, und eine Erstattung von 300,00 € entspricht dem unteren Einkommensteuersatz.
Das kann also stimmen.
Ohne Rechnung/Beleg bekommst Du garnichts.....je nachdem könnte Dein Freund, wenn es bekannt wird, wegen "Schwarzarbeit" Probleme bekommen!
"Tragisch" in diesem Fall ist ja, dass er neben dem pauschalen Betrag ja die Transportkosten (wofür er eine Rechnung benötigt) hätte geltend machen können.
sagen dir Umzugskostenpauschalen im Steuerrecht etwas?