Wieviele bekommt man von den 1450 Euro Umzugskostenpauschale tatsächlich zurück?

7 Antworten

Um die 1.450 € verringert sich Dein zu versteuerndes Einkommen.

1.450 € bekommst Du natürlich nicht zurück.

Bei einem Grenzsteuersatz von etwa 20 % kommt das mit 300 Euro hin.

Die Umzugskostenpauschale ist ja nicht der Betrag, den man zurück bekommt, sondern das ist der "Pauschalbetrag" der dann für die Berechnung genommen wird. Es wird dann angenommen, dass der Umzug eben das gekostet hat, hat den Vorteil, dass man keine Belege einreichen muss.

Und dann kommt das mit 300€ hin.

Allerdings würd ich bei solchen Beträgen immer auf einen Beleg bestehen, auch wenns ein Freund gemacht hat. Zum einen für meien Sicherheit und zum anderen bekommt der Freund auch ärger, denn ohne Beleg kann man davon ausgehen, dass das jetzt an der Steuer vorbei geschleust wird und damit Schwarzarbeit ist.

Du hast die Frage sinngemäß schon einmal gestellt und die passenden Antworten erhalten.

Gesetzt den Fall, das Finanzamt akzeptiert diesen Betrag ohne Beleg: dann musst Du berücksichtigen, dass es sich um Werbungskosten handelt und dass nur der Betrag berücksichtigt wird, der über dem Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 1.000,00 € liegt, allerdings zusammen mit den übrigen Werbungskosten wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte usw.

Diese Werbungskosten vermindern Dein zu versteuerndes Einkommen, und eine Erstattung von 300,00 € entspricht dem unteren Einkommensteuersatz.

Das kann also stimmen.

Ohne Rechnung/Beleg bekommst Du garnichts.....je nachdem könnte Dein Freund, wenn es bekannt wird, wegen "Schwarzarbeit" Probleme bekommen!

wurzlsepp668  16.10.2016, 12:19

sagen dir Umzugskostenpauschalen im Steuerrecht etwas?

Hefti15  16.10.2016, 14:18
@wurzlsepp668

"Tragisch" in diesem Fall ist ja, dass er neben dem pauschalen Betrag ja die Transportkosten (wofür er eine Rechnung benötigt) hätte geltend machen können.