Wieviel Tage darf man eher in eine neue Wohnung ohne komplette Miete zu zahlen?
Ich kenne es so das ich bis jetzt immer 14 Tage vor Mietbeginn in die Wohnung konnte. Mußte nur die nebenkosten schon zahlen. Ist das immer so oder ist das Vermieter kulanz gewesen? Mein neuer Vermieter will die auch die Kaltmiete für die 14 Tage.
3 Antworten
Es ist schon rechtens, dass du die Kaltmiete für die Nutzung der Wohnung bezahlen musst ("Miete" ist schließlich die Nutzungsgebühr für die Wohnung), aber der Vermieter darf sie natürlich nicht dem Alt- und Neu-Mieter auferlegen. Sprich dich mit dem Vormieter ab und (wenn er es verlangt) zahl IHM den Miet-Anteil. Er ist ja bis Monats-Ende der Wohnungs-Besitzer (nicht -Eigentümer) und hat das Nutzungsrecht.
das lag wohl daran, daß der alte Mieter schon früher die Wohnung verlassen hat und es ihm dann egal war und er die Miete ja für den Rest des Monats bezahlen mußte. Der Vermieter darf natürlich nicht doppelt kassieren, beim alten und neuen Mieter für den gleichen Monat. In deinem Fall wird es wohl so sein, daß es für den Monat keinen Mieter gab
Das sehe ich auch so: es wäre schon kulanter gewesen, für diese 14 Tage nur die Nebenkosten zu berechnen...