Wieviel sekunden copyright musik?

4 Antworten

Es geht nicht um Sekunden, sondern darum, ob ein Originalwerk erkennbar wird bei der Verwendung. Genau dann wäre es ein Plagiat oder - im Falle von Youtube - unter Umständen eine unerlaubte Verwendung (wenn die Originallizenz der Musik die Verwendung nicht freistellt).

Vom Begriff "copyright" kannst Du Dich verabschieden, der kommt hier im europäischen Recht so nicht vor. Es geht immer um Urheber- und Verwertungsrechte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
UrhG § 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

Spätestens dann (spätestens!), wenn "eine Melodie erkennbar" ist, drohen UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz  § 97a Abmahnung.

Aber auch schon ein Trommelwirbel kann geschützt sein als eines dieser UrhG § 2 Geschützte Werke. Nämlich als "Werk[e] der Musik" nach Absatz 1 Nr. 2.

Gruß aus Berlin, Gerd

die länge spiet keine Rolle, du darfst es nicht. Punkt. Auch weniger als 1 sek. ist nicht erlaubt

Gibt es nicht. Is´egal wie lang.