Die Toten Hosen-Copyright?

4 Antworten

Natürlich stimmt alles was hier zum Urheberrecht geschrieben wurde.

Aber es ist nicht so, dass bei jeder Verwendung zu privaten Zwecken gleich Abmahung und GEMA Gebühren drohen.

Frei ist die private Vorführung: also auf der eigenen, privaten Fete die eigenen CDs oder legal erworbenen MP3 abspielen. Oder eben die selbst vertonten Videos.

Youtube bedeutet sicher viele Grauzonen .. Grundsätzlich frei sind Zitate .. also musikalisch wenn das Lied im Hintergrund läuft, oder nur einzelnen Ausschnitte zu hören sind (oder Covers zu sehen .. ). Grundsätzlich nicht frei wäre die Verbreitung eines kompletten MP3s von der CD, oder eines offiziellen Musikvideos. Aber die meisten Gruppen stellen diese Videos selber frei ins Netz. Dann dürfte man verlinkenm, aber nicht die (legal) runtergeladene Kopie selber weiter verbreiten.

Bei einer öffentlichen Veranstaltung (also auch Vereinsfest), diese Musik oder Videos AUFFÜHREN, das wäre wieder GEMA Thema.

Vortonung von Filmen sollte auch frei sein, solange man diese nicht AUFFÜHRT.

Einstellen zu nicht kommerziellen Zwecken in Youtube oder Facebook .. da wären wir dann bei der Grauzone: juristisch nicht eindeutig zu beantworten, es kommt da nach meiner Kenntnis immer darauf an, von das Zitat endet und das Plagiat bzw die Verbreitung des ursprünglichen "Werks" anfängt.

Juristisch entsteht mit dem Video ein neues "Werk" dessen Urheber du als Filmer bist. Wenn darin jetzt andere urheberrechtlich geschützte "Werke" zu sehen oder zu hören sind, kommt es darauf an, wie ein Gericht Deine eigene künstlerische "Schöpfungstiefe" beurteilt. Also: ein (illegaler) Konzertmitschnitt ist sicher als Werk des urspünglichen Künstlers anzusehen. Meine Geburtstagsfete, bei der im Hintergrund "Tage wie diese, oder Happy Birthday" zu hören ist, hat mit Sicherheit den Geburtstag zum Inhalt und ist damit "mein Werk".

"Copyright" ist ein Rechtsbegriff aus dem angloamerikanischen-Ausland und hier nicht anwendbar.

In D gibt es das Urheberrecht und da sind alle Werke geschützt. Du kannst also davon ausgehen, dass jedes Foto, Lied, Video, etc dem Urheberrechtsschutz unterliegt.

Daher musst du immer bei der erstellenden Person um Erlaubnis fragen, wenn du etwas nutzen willst. Meist sind damit Zahlungen an die Künstler und/oder Verwertungsgesellschaft (z.B. Gema) verbunden.

Wenn du die Musik entsprechend einkaufst und lizensierst, dann ja.
Wenn nicht, dann wird das Video fremdmonetarisiert oder eventuell gestriked.

Was heißt 'lizensierst'?

@JuliaNukem

Man kann Musik von Dritten für die kommerzielle Verwendung lizensieren lassen. Es gibt Künstler, die fast nur davon leben, solche dessen Songs z.b. in Werbung und Filmen verwendet werden.

@JuliaNukem

Lizenziert für dich heißt, dass du eine Lizenz erworben hast, die dir gestattet, das geschützte Werk (hier: ein Song der Toten Hosen) auf eine bestimmte Weise zu verwenden, also etwa in deinem YouTube-Video.

Eine Lizenz kriegt man meistens von der gema.de.

Lizenz = UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html

Gruß aus Berlin, Gerd

@GerdausBerlin

die GEMA reicht nicht, man braucht für eine Nutzung auch die Freigabe durch den Rechteinhaber(meist gegen zusätzlicher Gebühr)!

Nicht umsonst muss man bei vielen Anbietern der Lizenzen neben den Lizenzgebühren zusätzlich auch noch die GEMA abführen!

Bei GEMA freier Musik muss man eben nur die Lizenzgebühren bezahlen, bei "herkömmlicher" Musik wenn man diese lizensiert ist eben zum Einen die Lizenzabgabe und zusätzlich die GEMA fällig

Kann mein Video auch gestreikt werden, wenn ich nur so ein 2-3 Sekunden langen Einspieler mache, wo ist du Musik drunter legen oder so?

@Ramanak0i

Theoretisch ja. Bei derart kurzen Ausschnitten kann man dir aber nicht unbedingt beweisen, ob es sich wirklich um das geschützte Werk oder vielleicht um einen Coversong gehandelt hat.

@Ramanak0i

du kannst nicht nur "gestriked" werden sondern auch abgemahnt und im extremfall auch bestraft

Auch für nur 1 Sekunde oder weniger!

Die Abmahnung kann je nach Verwendung auch bis zu einige tausend Euro kosten, bei der Strafe wäre rein theoretisch bis zu 3 Jahren Gefängnis möglich!

@ZaoDaDong

ob es sich wirklich um das geschützte Werk oder vielleicht um einen Coversong gehandelt hat

Das ist unerheblich, denn ein Cover ändert nichts an den Urheberrechten des Originals!

Sämtliche Musik ist urheberrechtlich geschützt und darf nur nach ausdrücklicher Genehmigung verwendet werden.

Erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers werden Werke gemeinfrei.