3 Sekunden Musik für Video verwenden

2 Antworten

Geschützt sind laut Urheberrechts-Gesetz (UrhG) § 2 "2. Werke der Musik": http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Über eine Länge steht da nichts - aber wir nehmen mal an, dass damit mindestens 2 Noten gemeint sind. Denn in Absatz 2 ebenda heißt es:

"(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen."

Geschützt ist ein Ausschnitt aus einem Musikstück also erst dann, wenn Kreativität zu erkennen ist, also eine "persönliche geistige Schöpfung".

Das sollte dann der Fall sein, wenn eine originelle Melodie und/oder ein origineller Rhythmus wahrnehmbar werden. Und wann wäre das der Fall? Eigentlich, sobald mehr als ein Kenner sagt: "Aber das ist doch ABC von XY!"

Analog hat sich auch der Gesetzgeber schon dazu geäußert, nämlich in UrhG § 24 Freie Benutzung, siehe Absatz 2:

"(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird."

Sobald also "eine Melodie erkennbar" ist, ist das Urheberrecht betroffen!

Von § 24! Von § 2 kann aber auch schon ein Ausschnitt betroffen sein, in dem man einen Rhythmus erkennen kann.

Und laut einem hohen Urteil ist auch das Stück de.wikipedia.org/wiki/4′33″ von John Cage urheberrechtlich geschützt.

Wobei hier sicher ein Ausschnitt von 3 Sekunden in einem Video verwendet werden dürfen - da keine Melodie und kein Rhythmus erkennbar sind :-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Musik kannst du generell mit Einverständnis vom Inhaber in deine Videos packen. Copyright zählt ab 5,47 Sekunden Musik. (Währe ja blöd wenn ein Ton, Rechtlich geschützt wird)

MfG Breaker