Wieviel muss bei Hartz 4 übrig bleiben? (abzüglich Miete)

4 Antworten

Als Single oder alleinerziehend stehen einem derzeit 399 € Regelsatz zu,in einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mit Lebenspartner oder Ehepartner sind es 360 € !

Davon müssen dann alle Ausgaben bestritten werden,also auch der Abschlag für den normalen Haushaltsstrom.

Eine Witwenrente wird in der Regel bis auf 30 € Versicherungspauschale auf den Bedarf angerechnet,also nicht nur auf den Regelsatz,sondern auf den gesamten Bedarf mit der angemessenen Warmmiete.

Es müssen 399 Euro zum Leben übrig bleiben für alleinstehende,die Witwenrente wird voll angerechnet,sprich abgezogen,Du bekommst den Regelasatz plus Warmmiete,von der Summe wird die gesammte Witwenrente abgezogen.

fSahra 
Fragesteller
 15.04.2015, 19:17

also kann es ernsthaft sein das eine Erwachsene Person nur 247 € im Monat zum Leben hat?????? Das ist doch unter dem Regelsatz..

andie61  15.04.2015, 19:56
@fSahra

Das ist deutlich zu wenig,auch für Paare liegt der Regelsatz bei 360 Euro pro Preson.

also kann es ernsthaft sein das eine Erwachsene Person nur 247 € im Monat zum Leben hat?????? Das ist doch unter dem Regelsatz...