Miete gutschrift verrechnet das das Job Center?

4 Antworten

Du hast die Gutschrift umgehend mitzuteilen.

Gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II wird Miete nur in tatsächlicher Höhe übernommen.

Verringert sich die tatsächliche Miete für einen Monat auf Grund dieser Gutschrift, dann überweist das JC entsprechend weniger.

Hast du das dem Jobcenter mitgeteilt,das du eine Gutschrift bekommst,das ist deine Pflicht,gehört zur Mitwirkung dazu !

Bekommst du deinen Regelsatz + die KDU - Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) auf dein Konto überwiesen,dann wird dir das Jobcenter weniger überweisen oder dein Vermieter bekommt weniger vom Jobcenter überwiesen.

Dein Vermieter hat dir die Gutschrift dann auf dein Konto zu überweisen und erst wenn diese auf deinem Konto eingegangen ist,darf sie durch das Jobcenter auch angerechnet werden ( Zuflussprinzip ) ,denn die Anrechnung durch das Jobcenter,muss ja durch die Gutschrift wieder ausgeglichen werden.

Dein Vermieter hat dir die Gutschrift dann auf dein Konto zu überweisen ist nicht immer richtig. Vielfach wird das Guthaben mit der Folgemiete verrechnet, also nur der offene Differenzbetrag überwiesen.

Da die Mietzahlung aber über das JC erfolgt, bekommt der Mieter gar kein Geld - er muss die Abrechnung dem JC vorlegen. Anders wäre es bei der Zahlung der Stromkosten über das JC, dann würde dem Mieter das Geld zustehen.

@kleinewanduhr

Das mag evtl.bei privater Vermietung ab und zu der Fall sein,aber nicht,wenn man eine Wohnung bei einer Wohngungsbaugesellschaft oder Wohngenossenschaft hat,so kenne ich es zumindest und so wird es auch bei mir gehandhabt !

Die Abrechnung müsste er auch einreichen,wenn eine Nachforderung gekommen wäre,das hat mit der Gutschrift nichts zu tun und wenn du meine Antwort richtig gelesen hättest,dann wäre dir aufgefallen,das ich das auch in meiner Antwort angegeben haben,das dann der Vermieter weniger KDU - überwiesen bekommt.

Und sollte eine Gutschrift aus den Abschlägen für den normalen Haushaltsstrom erfolgen,dann würde man diese vom Energieversorger bekommen und nicht vom Jobcenter,weil immer noch der ALG - 2 Empfänger Vertragspartner ist und nicht das Jobcenter.

@isomatte

Liebe isomatte, dem kann ich entgegnen: einige Häuser weiter (städt. WoGe) wird es so gehändelt: Gutschrift wird nicht ausbezahlt, sondern mit nächster Miete verrechnet. Abrechnung wird dem JC übergeben - auch bei Nachzahlungen! Also genau so, wie ich es beschrieb.

Strom: hier lässt der Mieter monatlich einen (deutlich höher als geforderten) Festbetrag durch das JC an die Stadtwerke überweisen - bei Endabrechnung bekommt der Mieter (Vertragspartner!) das überzählige Geld direkt auf sein Konto.

Dein Vermieter hat dir die Gutschrift dann auf dein Konto zu überweisen

Das Procedere - ob Gutschrift oder Überweisung - ist vollkommen Banane.

Da bleibt nichts über, es geht hier um die Betriebskostenabrechnung die auch das Job-Center die ganze Zeit mitgezahlt hat, dass heißt das Job-Center bekommt die zu viel gezahlten 174,- Euro zurück. Also zahlt das Job-Center für den Monat September weniger Miete an deinem Vermieter.Ich nehme auch an, dass du den Brief beim Job-Center vorlegen mußt.

Einen schönen Tag noch

Das wird verrechnet. Nachzahlungen werden ja auch übernommen.

Sparen lohnt halt nicht immer ;)

so darf man es nicht sehen, denn immerhin erhält Nythor Leistungen vom Staat. Und hier ist man angehalten auch die Betriebskosten gering zu halten. Wenn z.B. eine Nachzahlung zu hoch erscheint dann kann es passieren, dass vor Übernahme der Nachzahlung man aufgefordert wird, diese prüfen zu lassen. Das wiederum bedeutet, dass Nythor ggf. Schulden beim Vermieter vorübergehend hat. Wäre auch nicht gut.

@kriki64

Dann hat man eben Schulden vorrübergehend. Ich hab das auch, weil 2 Nachzahlungen vom Mieterschutzbund (oder besser 3) beeinsprucht wurden. Die erste beanstandete Nachzahlung ist inzwischen verjährt ;)