Wieviel Motorenlärm muss ich vom Nachbarn ertragen?

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Rechtliche Grundlagen Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Ruhestörung um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), welche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann. Diese Vorschrift besagt im Einzelnen:

„(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“

Zuständigkeiten Zuständig für die Verfolgung und Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter der Städte und Verwaltungsgemeinschaften. Dies ist im Ordnungsbehördengesetz (OBG) geregelt. Für die Stadt beispielsweise ist somit das Ordnungsamt der Stadt zuständig. Erfahrungsgemäß ergehen solche Beschwerden meist außerhalb der üblichen Sprechzeiten. In diesen Fällen wird auf Grundlage des OBG und des Polizeiaufgabengesetzes die Polizei tätig und leitet festgestellte Verstöße an das Ordnungsamt weiter.

Verfahrensweisen Durch die Polizei: Wird die Polizei über ruhestörenden Lärm informiert oder stellt diesen selbst fest, wird dieser im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der Polizei beseitigt. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Feststellungen von Ruhestörungen erfolgt seitens der Polizei ferner eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt. Ansonsten wird es nach Herstellung der Ruhe im Regelfall bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

Durch die Ordnungsämter: Nachdem eine Beschwerde oder eine Meldung über ruhestörenden Lärm beim Ordnungsamt eingeht, liegt es im Ermessen der Behörde zu entscheiden, ob der Verursacher mündlich verwarnt oder ob dem Verursacher die Zahlung einer Geldbuße auferlegt wird.

Durch die Stadt wird bei Erstverstößen im Regelfall ein Bußgeld in Höhe von ca. 50 bis 100 EUR verhängt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann dieses Bußgeld jedoch deutlich höher ausfallen.

Wie kann ich mich als Betroffener gegen Ruhestörungen wehren? Fühlt man sich als Bürger durch Lärm in seiner Ruhe gestört, kann man sein Recht auf mehrere Arten durchsetzen: Die bekannteste und am häufigsten praktizierte Art ist das Einschalten der Polizei.

In vielen Fällen kann es jedoch sinnvoller sein, sich direkt an das zuständige Ordnungsamt zu wenden, da die Polizei festgestellte Verstöße ohnehin an das Ordnungsamt weiterleitet.

Das Rufen der Polizei und die Meldung an das Ordnungsamt sollten nicht der einzige und ausschließliche Weg sein um sich gegen lärmende Nachbarn zu wehren. Viel einfacher und im Sinne einer angenehmen Nachbarschaft ist es, wenn man sich als erstes direkt an den Verursacher wendet.

Wenn die eigenen Bemühungen nicht fruchten oder wenn es wiederholt zu Ruhestörungen kommt, ist es natürlich angebracht, sein Recht durch die Behörden durchsetzen zu lassen.

es gibt Ruhezeiten (Nachts und über Mittag), ansonsten darf man schon leben -- und das ist bisweilen mit Lärm verbunden.

es exestiert keine MIttagsruhe...ist ein Mythos ....

@Orderofthegash

nein, es gibt zahlreiche Mittagsruhen (Kurorte, Hausordnungen usw.).

Es gibt bestimmte Lärmgrenzen, die zumutbar sind. Genau genommen müsstest Du das messen, nachweisen usw.

Also, bin auch geschädigter. Gartengeräte sind von Mo -Sa 7 bis 22 Uhr erlaubt. Ist leider so. Eine Mittagszeit z.B. von 13 bis 15 Uhr gibt es nicht wäre ja auch komisch wenn eine Firma so lange Pause machen müsste.Erkundige dich beim Amt, es gibt je nach Komune unterschiedliche Satzungen für solche Geräte. Ansonsten kannst du auf das Emissions(schutz)gesetz pochen und nach einer Lärmpegelmessung fragen. Da kenne ich nicht die genauen Zahlen und Werte aber ich hoffe ich konnte dir mit den Infos etwas helfen .Und ganz klar ist Sonn- und Feiertags hat Ruhe zu herrschen nicht für Kinder...aber für Verbrennermotoren im Garten egal welcher Herkunft !

Ist doch eine interessante Darwinistische Lösung:
Die werden früher oder später an den Abgasen verrecken :)