Mietverhältnis- Bedeutung: Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt..?

4 Antworten

Aus wichtigem Grund bedeutet fristlos/außerordentlich.

Das ist für den Vermieter z. B. bei Mietrückstand möglich.

Für den Mieter wenn der Vermieter ihm die Nutzung der Mietsache z. B. entzieht oder von der Mietsache eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Bewohner ausgeht.

Nun wurde bei mir vor kurzem eine chronischen Autoimmunkrankheit festgestellt.

Hat die der Vermieter zu verschulden? Sicher nicht.

Kann der Vermieter verlangen, dass ich bis ein neuer Mieter gefunden wurde die Miete auch nach Auszug bezahle?

Ja, natürlich.

Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 31.1.19 für Mieter und Vermieter zulässig.

Wann wurde der Vertrag abgeschlossen?

  1. Eine chronische Krankheit ist kein wichtiger Grund, das ist deine Privatsache und geht deinen Vertragspartner nichts an.
  2. Also nein.
  3. Dein Vermieter kann Mietzahlung verlangen bis der Vertrag endet.

Wenn du wegen der Krankheit zwingend aus dieser Wohnung ausziehen musst, dann könnte das ein wichtiger Grund sein. Wenn das als Grund für eine vorfristige Kündigung nicht reicht also vom Vermieter nicht akzeptiert wird, dann könntest du vom Vermieter die Genehmigung zur Untervermietung fordern, da du die Wohnung sonst ohne Nutzungsmöglichkeit bezahlen musst. Falls der Vermieter die Genehmigung verweigert, könntest du Schadenersatz fordern. Vielleicht akzeptiert der Vermieter lieber eine Vertragsauflösung als eine Untervermietung - einfach mal drüber reden ;-)

Seit wann macht sich ein Vermieter Schadenersatzpflichtig, wenn er einer Untervermietung nicht zustimmt?

@zathor

Wenn der Mieter ein wirtschaftliches Interesse nachweisen kann und der Vermieter keine relevanten Gründe dagegen anführen kann ..... dazu gabs ein interessantes Urteil in Berlin vor wenigen Jahren .... ca. 7000 Euro Schadenersatz ....

  1. NEIN

auch bei der Krankheit kannst dort wohnen bleiben.