Anrechnung Kind bei Insolvenzverfahren?

2 Antworten

https://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/einkommen-an-insolvenzverwalter-abgeben

Kindergeld oder Kindesunterhalt zählt nicht zum Nettoeinkommen, wirkt
sich also nicht auf die Pfändungsgrenze aus. Nur das eigene Einkommen
zählt.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-eheaehnliche-Gemeinschaft-in-der-Insolvenz--f88166.html

Vielleicht hilft Dir der Inhalt hier etwas weiter - als Denkansatz.

Das Kind kann in der Insolvenz nur bei einem eingetragen werden als unzerhaltsberechtigte Person. Heißt mit einem Kind bleiben dir 1560,- plus 192€ Kindergeld zur Verfügung, beim anderen ohne Unterhält 1140.-. Eine halbierung gibt's nicht.