Anrechnung Kind bei Insolvenzverfahren?
Sowohl mein Partner als auch ich werden wahrscheinlich in Insolvenz gehen. Er verdient 1550€ netto und ich durch die Elternzeit ab Februar 2018 1050€(inkl Kindergeld), vorher wird die Privatinsolvenz sicherlich nicht starten. Nun werden wir ab Dezember diesen Jahres ein Kind haben und es hieß dass das Kind zur Hälfte bei jedem angerechnet wird. Kann mir jemand sagen was das bedeutet? Wie dann die Pfändungsgrenze ist? Das anrechnen zur Hälfte verstehe ich leider partout nicht
2 Antworten
https://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/einkommen-an-insolvenzverwalter-abgeben
Kindergeld oder Kindesunterhalt zählt nicht zum Nettoeinkommen, wirkt
sich also nicht auf die Pfändungsgrenze aus. Nur das eigene Einkommen
zählt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-eheaehnliche-Gemeinschaft-in-der-Insolvenz--f88166.html
Vielleicht hilft Dir der Inhalt hier etwas weiter - als Denkansatz.
Das Kind kann in der Insolvenz nur bei einem eingetragen werden als unzerhaltsberechtigte Person. Heißt mit einem Kind bleiben dir 1560,- plus 192€ Kindergeld zur Verfügung, beim anderen ohne Unterhält 1140.-. Eine halbierung gibt's nicht.