Wieviel An-und-Abfahrtszeit muss ein Chef bezahlen?

3 Antworten

wenn dein betrieb nicht an einen tarifvertrag gebunden ist, dann muss er deine anfahrtzeit gar nicht bezahlen. grundsätzlich ist fahrtzeit keine arbeitszeit!

Grundsätzlich sind Fahrzeiten von Ihrer privaten Wohnung zum festen Arbeitsort und wieder zurück keine Arbeitszeiten und damit nicht vergütungspflichtig. Das gilt aber nur für Fahrten innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit, also z.B. wochentags morgens zur Arbeit und abends zurück.


Etwas anderes ergibt sich allerdings für Vertriebsmitarbeiter, Vertreter, „Reisende" u.ä.. Bei diesen Berufsgruppen gehört die Reisetätigkeit zu den Hauptleistungspflichten und muss vergütet werden.


Die Fahrt von der Firma zur Baustelle ist jedoch wieder Arbeitszeit und muss vergütet werden. Die Zeit von Abfahrt bei der Firma bis man dort wieder ankommt, also die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden  nicht überschreiten.

Fährst Du von zuhause direkt auf die Baustelle? Dann kannst Du das gleichsetzen mit der Fahrt zur Arbeitsstelle, die jeder mehr oder weniger lang jeden Tag machen muss. Also es geht auf Deine Kappe. Der Chef hat da nichts mit zu tun.

Wenn Du aber zur Firma fährst und von da aus mit dem Firmenfahrzeug auf die Baustelle kommst, ist das Teil Deiner Arbeitszeit und wird in die Baustellenkalkulation einbezogen.

bargi46 
Fragesteller
 14.06.2010, 20:54

Ich muss immer erst zur Firma und da müssen wir auch schon eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn sein,unentgeltlich.Erst dann fahren wir zu den Baustellen und bekommen auch das nicht gezahlt.

Lachlan  20.06.2010, 20:03
@bargi46

Ist doch klar, die Arbeitszeit beginnt, wenn Ihr im Firmenfahrzeug das Firmengelände verlaßt und auf die Baustelle fahrt. Wo soll da dann noch eine Extrabezahlung herkommen? Das ist die reine Arbeitszeit. Und dass Ihr früher da sein sollt, ist doch auch logisch. Ihr müßt Euch doch noch die Arbeitskleidung anziehen, damit Ihr zu Arbeitsbeginn auch einsatzbereit seid. Wo ist Dein Problem?

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du da etwas im falschen Blickwinkel betrachtest.