Wieviel Abzüge muss ich für meine Abfindung nzahlen.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Abfindungen können unter gewissen Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregel besteuert werden (s. z.B.: http://der-privatier.com/kap-3-3-1-die-fuenftelregel ). Das wirkt in etwa so, als ob die Abfindung auf fünf Jahre verteilt würde. Dazu muss aber die Höhe der Abfindung und die bisherigen Einkünfte im richtigen Verhältnis stehen (Stichwort: "Zusammenballung").

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird das Finanzamt bei der Steuererklärung prüfen. Um die Steuer zu reduzieren, könnte man im laufenden Jahr noch versuchen, die anderen Einkünfte so gering wie möglich zu halten (oder zu verschieben).

Wieviel Geld Dir nach Abzug der Steuern geblieben ist und wieviel Dir am Ende wirklich abgezogen wird, ist nicht das Gleiche. Denn mit der Einkommensteuererklärung wird erst endgültig festgestellt, wie hoch die Steuerlast ist.

Was dann letztendlich herauskommt, kannst Du mit einem Abfindungsrechner selbst kalkulieren, beispielsweise mit dem hier: http://www.abfindunginfo.de/abfindungsrechner-2014-abfindung-berechnen-mit-fuenftelregelung.html

Das hättest Du rechtzeitig mit Deinem AG besprechen müssen. Jetzt ist es dafür zu spät. Oder bekommst Du die Abfindung erst später?