Wieviel bezahlt das Jobcenter für Genossenschaftsanteile?

3 Antworten

Wenn ihr derzeit im Leistungsbezug seid bzw.auf Hilfe angewiesen seid,dann müsst ihr eh erst einen Antrag auf zumindest die Kostenübernahme für den Umzug stelle und wenn dieser bewilligt wird,muss das Jobcenter bei Bedürftigkeit auch ein zinsloses Darlehen auf Antrag bewilligen,wenn ihr diese Kosten nicht aus eurem sogenannten Schonvermögen begleichen könnt !

Momentan sind wir leider ohne festen Wohnsitz also zu 100% auf das Jobcenter angewiesen.

@Mimseeeyn

Dann habt ihr ja eh einen Antrag gestellt bzw.müsst diesen stellen und der muss dann auch erst bewilligt werden,sonst gibt es nichts vom Jobcenter !

Da gibt es keine festgelegte Grenze,dass muss immer individuell entschieden werden.

@isomatte

Das ist schon alles geklärt bin ja jetzt seid ca. 6 Monaten Ohne festen Wohnsitz  und beziehe auch ALG 2 seid 6 Monaten. Es ist auch schon besprochen das sie die Miete übernehmen, halt ist noch nie die Entscheidung des Vermieters auf uns gefallen. Und deswegen meine frage bevor ich zum Jobcenter renne würden die überhaupt 1800€ Darlehen übernehmen.....

@Mimseeeyn

Wenn sie die Zusicherung zur Kostenübernahme für die Miete erteilt haben,dann bewilligen sie bei Bedarf und auf Antrag auch ein zinsloses Darlehen für die Kaution bzw.in eurem Fall für die Genossenschaftsanteile !

Ob das Darlehen dann 100 € oder 300 € höher als die 3 malige Kaltmiete beträgt ist doch irrelevant,dann zahlt ihr halt länger ab.

du musst erstmal einen antrag auf zusicherung der miete stellen. die qm sind völlig egal, maßgeblich ist die höhe der miete wichtig und die muss im rahmen sein.

die genossenschaftsanteile kannst du einer kaution gleichsetzen. du kannst ein antrag auf darlehen stellen und zahlst dann die anteile in raten an das jc zurück. oder du beantragst die monatliche zahlung an den vermieter. unterm strich kommt das gleiche raus.

Schon, bei Auszug wird es zurückverlangt ...

nein, du bekommst das darlehen, zahlst 50€ im monat von deinem h4 ab und bei auszug ist es dein geld

und zählt als zufluss und wird angerechnet

@IchkaufeNichts

nein es zählt nicht als zufluss und es wird auch nicht angerechnet. es gehört zum schonvermögen und ist vermögensumwandlung.

@IchkaufeNichts

Vielleicht wird es örtlich auch verschieden gehandhabt ...