Wieso verdient ein Beamter/in in der Steuerverwaltung mehr als ein Steuerfachangestellter?

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Ein Steuerfachangestellte bucht Vorgänge und unterstützt den Steuerberater bei der Erstellung der Steuererklärungen.

Eine Beamter im mittleren Dienst ist entweder Buchhalter auf der Finanzkasse, bringt Pfändungen im Vollstreckungsinnendienst aus, oder ist Vollzieher im Vollstreckungsaußendienst. Er kann Mitarbeiter auf der Umsatzsteuerüberwachungsstelle sein oder Lohnsteueraußenprüfer. Unter Umständen ist er auch regulärer Außenprüfer. Der Großteil ist allerdings im normalen Veranlagungsgeschäft tätig und verwandelt dort Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- oder Körperschaftssteuererklärungen in Bescheide.

Ich persönlich finde die Tätigkeiten überhaupt nicht vergleichbar.

Zudem bekommt der Beamte in der Steuerverwaltung das Gehalt, dass der Gesetzgeber für seine Laufbahn als angemessen ansieht.

Der Steuerfachangestellte bekommt das, was sein Steuerberater als angemessen ansieht.

Diese Frage kann man nicht allgemeingültig beantworten, da die Löhne von Steuerfachangestellten nicht tariflich geregelt sind.

Während eine kleine Steuerberaterpraxis mit 2 Angestellten einen Arbeitslohn zahlt, der unter dem eines Beamten des mittleren Dienstes liegt, kann das bei einem Angestellten einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft schon anders aussehen.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Beamten oder einen Steuerfachangestellten handelt. Die Tätigkeiten sind nahezu die gleichen. Der Unterschied liegt wie bereits geschrieben an der fehlenden tariflichen Regelung.

Grundsätzlich sind es doch die selben tätigkeiten?

Nein, der Aufgabenbereich eines Steuerfachangestellten ist wesentlich komplexer. Geld gibts trotzdem weniger, da Steuerberater so arm sind ;-). Im Ernst: Liegt sicher an fehlenden Tarifverträgen und individuellen Rahmenbedingungen.

Nein, ein Beamter steht in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat und ein Steuerfachangestellter in einem normalen Beschäftigungsverhältnis. Ausserdem ist nicht zu vernachlässigen, dass der Beamter sich privat krankenversichern muss und dann ist das nicht mehr so viel mehr