Vom mittleren in den gehobenen Dienst

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Es kommt darauf an, in welchem Bundesland du Beamter bist. In Bayern gibt es zwei gesetzlich geregelte Aufstiegsmöglichkeiten:

Die reguläre, aber längere Methode ist die, dass du nach ein paar Jahren Berufspraxis (am besten Lebenszeitverbeamtung abwarten) im mittleren Dienst die normale dreijährige Ausbildung in Vollzeit an der Verwaltungsfachhochschule durchläufst und bei erfolgreichem Abschluss sofort im gehobenen Dienst landest. Nennt sich in Bayern Ausbildungsqualifizierung, heißt aber bestimmt in jedem Bundesland anders.

Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass du eine modulare Qualifizierung machst, früher hieß das mal Verwendungsaufstieg. Dabei besuchst du innerhalb von sechs bis zwölf Monaten in regelmäßigen Abständen verschiedene Kurse z.B. in Verwaltungsrecht, Staatsrecht, Kommunalrecht, Personalführung und Haushaltswesen, das alles aber neben deiner Arbeit. Am Ende gibt es nur eine mündliche Prüfung. Damit du diesen Weg aber machen kannst, brauchst du mindestens eine mit A8 bewertete Stelle. Wenn du das mit ca. 30 Jahren schon hast, Glückwunsch! Wenn nicht, musst du dich durch die drei Jahre mit regulärem Aufstieg kämpfen, am besten noch möglichst jung, damit dir das Lernen leichter fällt.

Dann gibt es noch eine unkonventionelle Methode, bei der du aber viel Ehrgeiz, Glück und einen langen Atem brauchst: Mach die Ausbildung im mittleren Dienst und hol gleich danach neben der Arbeit die Fachhochschulreife nach. Dann bewirbst du dich damit für den gehobenen Dienst. Daher brauchst du auch Glück, damit du wieder beim gleichen Dienstherrn oder zumindest in der Nähe landest. Und dann folgen die üblichen drei Jahre an der Verwaltungs-FH. Das ist wohl der mühsamste Weg, weil du sechs, sieben Jahre am Stück dranbleiben musst, ohne Verschnaufpause. Dafür hast du aber die Chance, mit 23 oder 24 Jahren im gehobenen Dienst zu sein.

Eine Frage zur regulären aber längeren Methode, heißt das man macht die Ausbildung im mittleren Dienst mit Bestnoten um dann in den gD aufzusteigen oder wie meinst du das?

@Manu19001994

Man muss nicht unbedingt Bestnoten in der Ausbildung zum mittleren Dienst haben. Du solltest dich aber nach der Ausbildung in der Praxis nicht ganz dumm anstellen, denn irgendwann wird man als Beamter beurteilt. Wenn man dann die sogenannten berufspraktischen und fachtheoretischen Anforderungen erfüllt oder übertrifft, erhält man in dieser Beurteilung einen Vermerk, dass man zum Aufstieg geeignet ist.

Damit ist man dann für ein Zulassungsverfahren qualifiziert, das man zusammen mit anderen Bewerbern vor dem Aufstieg ableisten muss. Die genauen Inhalte kenne ich leider nicht, weil ich mit Abitur gleich in den gehobenen Dienst eingestiegen bin. § 39 der FachV-nVD (für Bayern) sagt nur:

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Zulassungsverfahren haben zwei schriftliche Aufsichtsarbeiten anzufertigen, die aus mehreren Teilen bestehen können. Prüfungsgegenstand sind Grundkenntnisse des allgemeinen Staats- und Verwaltungsrechts, staatsbürgerliches Wissen, Arbeitstempo, Arbeitssorgfalt, Auffassungsgabe, logisches Denkvermögen, schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Belastbarkeit. Der Zulassungsausschuss setzt für jede Arbeit eine Bearbeitungszeit zwischen zwei und drei Stunden fest.

Wenn du in diesem Verfahren mindestens ein "Ausreichend" erzielst, bist du für das dreijährige Studium qualifiziert. Wie gesagt, ich weiß nicht, woher du kommst, denn das kann in einem anderen Bundesland wieder anders sein.

@adk710

Ich komme selbst auch aus Bayern ( Nürnberg ) :) danke für deine Antwort :)

In diversen Zweigen der Landesverwaltungen gibt es die Möglichkeit des prüfungsgebundenen Aufstieges. Das heißt, bei entsprechender Leistung und Bewährung kann man zur Ausbildung des gehobenen Dienstes zugelassen werden, auch wenn man kein Abitur hat.

Die theoretische Möglichkeit gibt es auch als kommunaler Beamter, aber ob die jeweilige Verwaltung es auch wirklich anbietet...

Der mittlere Dienst ist für die mit einem Realschulabschluss und der gehobenen Dienst für die die eine Hochschulreife haben. Ich denke mal das du dann die Hochschulreife nachhole n musst wenn du in den gehobenen Dienst möchtest

Und geht das dann so einfach? Muss dann nicht erst das Beamtenverhältnis gekündigt werden, dann Abi nachholen und dann neu bewerben, inklusive Einstellungstest usw. ?